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2.2.1. Verwaltungen, die einen Beitritt zum ASRSV beantragen müssen

Jede provinziale und lokale Verwaltung, die zum ersten Mal ein oder mehrere Personalmitglied/er einstellt oder zum ersten Mal Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer zahlen muss, muss sich beim ASRSV als Arbeitgeber melden. Hierzu muss sie beim ASRSV einen Antrag auf Beitritt stellen.

Das gleiche Verfahren muss von der provinzialen und lokalen Verwaltung angewandt werden, die, nachdem sie bereits dem ASRSV angeschlossen war, während einer bestimmten Periode kein Personal mehr eingestellt hat und danach erneut einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt.