7.3.1. Verfahren
Die Dimona-Meldungen sind auf elektronischem Weg einzureichen, in der Form und nach den Modalitäten, die vom ASRSV festgelegt wurden.
Die Dimona-Meldungen können nur auf folgenden Kommunikationswegen eingereicht werden:
- per Internet,
- per Batch oder strukturierte Berichte.
Eine Dimona kann nicht mit einer SMS (oder per Mobilfunk) oder per Sprachserver übermittelt werden.
Der Arbeitgeber kann frei wählen, welchen Kommunikationsweg er zur Übermittlung der Dimona-Meldung verwendet. Auch für etwaige Änderungen der Meldung kann jeder Meldekanal verwendet werden. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchem Übertragungsweg die originale Meldung übermittelt wurde.
Genauere Informationen über die Durchführung einer Dimona-Meldung erhalten Sie beim Aktenverwalter der Verwaltung.