Maßnahme für die Arbeitgeber, die auf der Grundlage der Ministeriellen Erlasse vom 28.10.2020 und 01.11.2020 schließen mussten oder die von den Corona-Maßnahmen stark betroffen sind.
Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern, hat die Regierung neue Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitgeber in bestimmten stark betroffenen Sektoren sowie der Arbeitgeber getroffen, die kraft der Ministeriellen Erlasse vom 28. Oktober 2020 und 1. November 2020 ihren Betrieb schließen mussten. Eine Ausgleichsregelung wird ausgearbeitet. Diese sieht vor, dass die betroffenen Arbeitgeber eine Beihilfe erhalten, die den geschuldeten Netto-Grundarbeitgeberbeiträgen sowie dem Solidaritätsarbeitgeberbeitrag für Studenten für das 3. Quartal 2020 entspricht.
Diese Ausgleichsregelung wird Unternehmen in stark betroffenen Sektoren gewährt, wie nachstehend erläutert.
Gegenwärtig werden Maßnahmen und Verfahren für Unternehmen ausgearbeitet, die Leistungen und Lieferungen für Unternehmen in Sektoren erbringen, die ihre Tätigkeiten einschränken mussten und aufgrund dessen erhebliche Umsatzeinbußen haben. Weitere Informationen folgen später.
I Anwendungsbereich der Maßnahme
Diese Maßnahme ist auf Arbeitgeber in von der Corona-Krise stark betroffenen Sektoren anwendbar, unter der Bedingung, dass sie ihre Tätigkeiten im 3. Quartal 2020 weiterhin durchführen. Der öffentliche Sektor und die Drittzahler sind ausgeschlossen. Die Kategorien und NACE-Codes, die in Betracht gezogen werden, betreffen nur den Privatsektor.
1) Betroffene Arbeitgeber
Gegenwärtig betrifft es die Arbeitgeber in den folgenden Sektoren:
- die Einrichtungen, die zum Hotel- und Gaststättengewerbe (Paritätische Kommission 302) gehören und sonstige Imbiss- und Schankstätten, die ausschließlich zu einer der folgenden LSS-Kategorien gehören:
- 017 und 317, außer Imbiss- und Schankstätten und Großküchen von Wohn-, Schul-, Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, die ausgeschlossen sind. Der Ausschluss betrifft den folgenden NACE-Code:
- 56290 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
- oder die Arbeitgeber mit folgendem NACE-Code, ungeachtet der LSS-Kategorie:
- 55201 Jugendherbergen und -unterkünfte
- 56101 Restaurants mit Vollbedienung
- 56102 Restauration à service restreint
- 56301 Schankwirtschaften
- die Arbeitgeber, die unter mehreren Kategoriekennzahlen ( unter anderem 017 und/oder 317) registriert sind und bei denen die Tätigkeiten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bezug auf die Haupttätigkeit sekundär sind, sofern die Tätigkeiten des Hotel- und Gaststättengewerbes für Kunden zugänglich sind, außer Imbiss- und Schankstätten und Großküchen von Wohn-, Schul-, Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, die ausgeschlossen sind. Der Ausschluss betrifft den folgenden NACE-Code:
- 56290 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
- die Diskotheken, Tanzlokale u. ä., die zu mindestens einer der folgenden LSS-Kategorien gehören:
- 017 und 317 oder die den folgenden NACE-Code haben:
- 56302 Diskotheken, Tanzlokale u. ä.
- Unternehmen, die zum Veranstaltungssektor gehören und den folgenden NACE-Code haben:
- 82300 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter
- Unternehmen, die zum Sektor der darstellenden Kunst gehören und zu mindestens einer der folgenden LSS-Kategorien gehören:
- 262, 362, 562, 662, 762 und 862, in Kombination mit einem der folgenden NACE-Codes:
- 90011 Darbietungen von selbständig arbeitenden Künstlern im Bereich der darstellenden Kunst
- 90012 Darbietungen von Künstlergruppen im Bereich der darstellenden Kunst
- 90021 Förderung und Organisation von Veranstaltungen im Bereich der darstellenden Kunst
- 90022 Kulissenentwurf und -bau
- 90023 Spezialisierte Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken
- 90029 Sonstige unterstützende Tätigkeiten im Bereich der ausführenden Kunst
- 90031 Schaffende Kunst, mit Ausnahme von unterstützenden Tätigkeiten
- 90032 Unterstützende Tätigkeiten im Bereich der schaffenden Kunst
- 90041 Betrieb von Schauspielhäusern, Konzerthallen u. ä.
- 90042 Betrieb von Kulturzentren und Multifunktionssälen
- 55201 Jugendherbergen und -unterkünfte
- 56101 Restaurants mit Vollbedienung
- 56102 Restauration à service restreint
- 56301 Schankwirtschaften
- Die Betreiber von Vergnügungs- und Themenparks mit folgendem NACE-Code:
- 93211 Vergnügungs- und Themenparks
- Die Erlebnis- und Tierparks, die historischen Stätten und Gebäude und die Museen , die zur LSS-Kategorie
- 095 gehören oder die einen der folgenden NACE-Codes haben:
- 91020 Museen
- 91030 Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen
- 91041 Botanische und zoologische Gärten
- 93212 Betrieb von Themen- und Erlebnisparks
- 93292 Betrieb von Freizeitdomänen
- Die Unternehmen, die zum Sektor der Filmvorführung gehören, mit folgendem NACE-Code:
- Unternehmen, die zum Sportsektor und zu mindestens einer der folgenden LSS-Kategorien gehören:
- 070, 076 und 176 oder die einen der folgenden NACE-Codes in allen anderen LSS-Kategorien außer der Kategorie 223 haben:
- 77210 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
- 93110 Betrieb von Sportanlagen
- 93121 Tätigkeiten von Fußballclubs
- 93122 Tätigkeiten von Tennisclubs
- 93123 Tätigkeiten von sonstigen Ballsportclubs
- 93124 Tätigkeiten von Fahrradclubs
- 93125 Tätigkeiten von Kampfsportclubs
- 93126 Tätigkeiten von Wassersportclubs
- 93127 Tätigkeiten von Pferdesportclubs
- 93128 Tätigkeiten von Leichtathletikclubs
- 93129 Tätigkeiten von sonstigen Sportclubs
- 93130 Fitnesszentren
- 93191 Tätigkeiten von Sportvereinigungen und Sportverbänden
- 93192 Tätigkeiten von selbständigen Sportlern
- 93199 Sonstige sportliche Tätigkeiten, a.n.g.
- Die Unternehmen, die zum touristischen Sektor gehören, nur für die Tätigkeiten der Reisebüros mit folgendem NACE-Code:
- Die Kasinos mit folgendem NACE-Code, außer denen der Kategorien 017 und 317 des Hotel- und Gaststättengewerbes:
- 92000 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
- Die Sozialzentren der LSS-Kategorie
- Die Fahrschulen mit folgendem NACE-Code:
- Die Unternehmen, die zu den Friseur- und Kosmetiksektoren und zur LSS-Kategorie
- 123 gehören oder die den folgenden NACE-Code haben:
- 96092 Tätowierung und Piercing
- Die Unternehmen im Tierpflegesektor mit folgenden NACE-Codes:
- 96093 Dienstleistungen im Bereich der Haustierpflege, mit Ausnahme von Veterinärdiensten
- 96094 Haustierdressur
- 96095 Unterbringung von Haustieren
- Die Werkstätten und Händler mit Fahrzeugen und die Autowasch-Unternehmen mit folgendem NACE-Code:
- 45113 Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
- 45193 Einzelhandel mit sonstigen Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
- 45194 Handel mit Anhängern, Sattelschleppern und Wohnwagen
- 45206 Waschen und Reinigen von Kraftfahrzeugen
- 45320 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
- Die Einzelhandelsunternehmen mit folgenden NACE-Codes:
- 47191 Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften ohne Schwerpunkt auf Nahrungs- und Genussmitteln (Verkaufsfläche < 2.500 m²)
- 47192 Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften ohne Schwerpunkt auf Nahrungs- und Genussmitteln (Verkaufsfläche = 2.500 m²)
- 47260 Einzelhandel mit Tabakwaren
- 47410 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
- 47430 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
- 47512 Einzelhandel mit Haustextilien in spezialisierten Geschäften
- 47519 Einzelhandel mit sonstigen Textilien in spezialisierten Geschäften
- 47540 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
- 47591 Einzelhandel mit Wohnmöbeln in spezialisierten Geschäften
- 47592 Einzelhandel mit Beleuchtungskörpern in spezialisierten Geschäften
- 47593 Einzelhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten, Geschirr, Glas, Porzellan und Steingut in spezialisierten Geschäften
- 47594 Einzelhandel mit Musikinstrumenten in spezialisierten Geschäften
- 47599 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsartikeln in spezialisierten Geschäften a.n.g.
- 47630 Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
- 47640 Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
- 47650 Einzelhandel mit Spielwaren
- 47711 Einzelhandel mit Damenoberbekleidung in spezialisierten Geschäften
- 47712 Einzelhandel mit Herrenoberbekleidung in spezialisierten Geschäften
- 47713 Einzelhandel mit Baby- und Kinderoberbekleidung in spezialisierten Geschäften
- 47714 Einzelhandel mit Unterwäsche, Damenunterwäsche und Badekleidung in spezialisierten Geschäften
- 47715 Einzelhandel mit Bekleidungsaccessoires in spezialisierten Geschäften
- 47716 Einzelhandel mit Damen-, Herren- Baby- und Kinderober- und -unterbekleidung und Bekleidungsaccessoires in spezialisierten Geschäften (Vollsortiment)
- 47721 Einzelhandel mit Schuhen in spezialisierten Geschäften
- 47722 Einzelhandel mit Lederwaren und Reiseartikeln in spezialisierten Geschäften
- 47750 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
- 47770 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
- 47782 Einzelhandel mit Foto-, Optikartikeln und Präzisionsinstrumenten in spezialisierten Geschäften
- 47783 Einzelhandel mit Waffen und Munition in spezialisierten Geschäften
- 47785 Einzelhandel mit Fahrrädern in spezialisierten Geschäften
- 47786 Einzelhandel mit Andenken und Devotionalien in spezialisierten Geschäften
- 47787 Einzelhandel mit neuen Kunstgegenständen in spezialisierten Geschäften
- 47788 Einzelhandel mit Babyartikeln in spezialisierten Geschäften, Vollsortiment
- 47789 Sonstiger Einzelhandel von neuen Artikeln in spezialisierten Geschäften, a.n.g.
- 47791 Antiquitäteneinzelhandel in Geschäften
- 47792 Einzelhandel mit Gebrauchtkleidung in spezialisierten Geschäften
- 47793 Einzelhandel mit Gebrauchtwaren in Geschäften, mit Ausnahme von Gebrauchtkleidung
- 47820 Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien an Verkaufsständen und auf Märkten
- 47890 Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten
- 47990 Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
- Die Arbeitgeber, die zum Sektor der touristischen Unterkünfte gehören, außer denen der Kategorien 017 und 317 des Hotel- und Gaststättengewerbes oder der Kategorien 074 und 174 mit folgenden NACE-Codes:
- 55202 Ferienzentren und Feriendörfer
- 55203 Ferienunterkünfte und -wohnungen
- 55204 Fremdenzimmer
- 55209 Ferienunterkünfte für Kurzaufenthalte a.n.g.
- 55300 Campingplätze
- 55900 Sonstige Beherbergungsstätten
- Die Arbeitgeber, die zum Sektor der außerschulischen Bildung gehören und die Vereinigungen, die nur zu einer der folgenden LSS-Kategorien gehören:
- 262, 362, 762, oder 862 (soziokulturell), in Kombination mit folgenden NACE-Codes:
- 85207 Erwachsenenalphabetisierung
- 85510 Sport- und Freizeitunterricht
- 85520 Kulturunterricht
- 85532 Flug- und Schifffahrtsschulen
- 85591 Sozialförderungsunterricht
- 85592 Berufsbildung
- 85593 Soziokulturelle Bildung
- 85599 Andere Ausbildungsformen/li>
- 94200 Arbeitnehmervereinigungen
- 94991 Jugendvereinigungen
- 94992 Vereinigungen und Bewegungen für Erwachsene
2) Tätigkeitsbedingung im 3. Quartal 2020
Ein Arbeitgeber, der im 3. Quartal 2020 gewerblich tätig ist, ist ein Arbeitgeber, der
- entweder seine DmfA-Erklärung für dieses Quartal eingereicht und mindestens einen Arbeitnehmer gemeldet hat;
- oder in Dimona mindestens eine freie Stelle für einen klassischen Arbeitnehmer (OTH), einen Studenten (STU), einen Gelegenheitsarbeitnehmer (EXT) und/oder einen Flexi-Job-Arbeitnehmer (FLX) hat.
Nicht berücksichtigt werden die Arbeitgeber:
- die für insolvent erklärt wurden;
- deren LSS-Nummer vor dem 1. Oktober 2020 gestrichen wurde.
II Berechnung des Ausgleichs für das 3. Quartal 2020
Der Betrag der Prämie entspricht dem Betrag der Netto-Grundarbeitgeberbeiträge sowie des Solidaritätsarbeitgeberbeitrags für Studenten, die für das 3. Quartal 2020 geschuldet sind, und wird in zwei Phasen gewährt:
- Zuerst wird ein vorläufiger Betrag auf der Grundlage der Meldungen des 1. Quartals 2020 berechnet.
- Anschließend folgt eine Abrechnung auf der Grundlage der endgültigen Meldungen für das 3. Quartal 2020.
1) Bedingungen und Begriffe
Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen die Arbeitgeber im 3. Quartal 2020 gewerblich tätig sein.
Die neuen Arbeitgeber, die erst ab dem 2. Quartal 2020 gewerblich tätig sind, erhalten die Prämie bei der endgültigen Berechnung (siehe Punkt 3).
Mit Netto-Grundarbeitgeberbeitrag ist der Grundarbeitgeberbeitrag, einschließlich des Lohnmäßigungsbeitrags und abzüglich der strukturellen Ermäßigungen und Zielgruppenermäßigungen, gemeint.Wenn der Betrag der Prämie, auf den der Arbeitgeber Anspruch hat, begrenzt bzw. null ist, liegt es meistens daran, dass er eine begrenzte Zahl von Mitarbeitern beschäftigt, für welche er schon eine LSS-Ermäßigung genießt, die die LSS-Grundbeiträge ganz oder teilweise ausgleicht, oder dass er nur Flexi-Job-Arbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Folgendes wurde nicht in den Anwendungsbereich aufgenommen:
- die Arbeitnehmerbeiträge
- die besonderen Arbeitgeberbeiträge, worunter:
- der Beitrag zur Regelung des Jahresurlaubs der Handarbeiter;
- der Beitrag 1,60 % oder 1,69 %;
- der Beitrag für Risikogruppen;
- die Beiträge für den Betriebsschließungsfonds (BSF);
- die Beiträge für einen Fonds für Existenzsicherheit;
- die Beiträge für den 2. Pensionspfeiler;
- der Sonderbeitrag für die Flexi-Jobs
- …
Der für Studenten geschuldete Solidaritätsarbeitgeberbeitrag ist der Teil des Solidaritätsbeitrags zu Lasten des Arbeitgebers (5,42 %).
Die Arbeitgeber mit mehreren LSS-Kategorien, von denen mindestens eine zum Anwendungsbereich gehört, erhalten die Prämie nur für die Arbeitnehmer, die zu den Arbeitgeberkategorien gehören, auf die sich die Maßnahme bezieht.
2) Berechnung der vorläufigen Prämie
Die vorläufige Prämie wird nur für die Arbeitgeber berechnet, die im 1. Quartal 2020 gewerblich tätig waren und dies im 3. Quartal 2020 immer noch sind.
Ein Arbeitgeber, der im 1. Quartal gewerblich tätig war, ist ein Arbeitgeber, der seine DmfA-Erklärung für dieses Quartal eingereicht hat.
Für die Berechnung der vorläufigen Prämie gilt ein Arbeitgeber im 3. Quartal 2020 als gewerblich tätig, wenn er:
- entweder seine DmfA-Erklärung für dieses Quartal zum Zeitpunkt der Berechnung der vorläufigen Prämie eingereicht und mindestens einen Arbeitnehmer gemeldet hat;
- oder in Dimona mindestens eine freie Stelle für einen klassischen Arbeitnehmer (OTH), einen Studenten (STU), einen Gelegenheitsarbeitnehmer (EXT) und/oder einen Flexi-Job-Arbeitnehmer (FLX) hat.
Folgende Arbeitgeber kommen nicht für die Berechnung der Prämie in Betracht:
- Arbeitgeber, die für insolvent erklärt wurden;
- Arbeitgeber, deren LSS-Nummer vor dem 1. Oktober 2020 gestrichen wurde;
- die neuen Arbeitgeber, die erst ab dem 2. Quartal 2020 gewerblich tätig sind.
Die vorläufige Prämie wird anhand eines 'Fotos' der DmfA-Erklärung des 1. Quartals 2020 an einem noch zu bestimmenden Datum im Laufe des Monats November berechnet. Die nach diesem Datum vorgenommenen Änderungen der DmfA-Erklärung werden nicht berücksichtigt.
Der Gesamtbetrag der vorläufigen Prämie entspricht:
- dem Betrag der Netto-Grundarbeitgeberbeiträge des 1. Quartals 2020 (siehe Punkt 1);
- zuzüglich des Solidaritätsarbeitgeberbeitrags, der für die Studenten im 1. Quartal 2020 geschuldet wird (siehe Punkt 1).
3) Berechnung der endgültigen Prämie
Die endgültige Prämie wird nur für die Arbeitgeber berechnet, die im 3. Quartal 2020 gewerblich tätig waren.
Für die Berechnung der endgültigen Prämie gilt ein Arbeitgeber im 3. Quartal 2020 als gewerblich tätig, wenn er seine DmfA-Erklärung für dieses Quartal eingereicht und mindestens einen Arbeitnehmer gemeldet hat.
Die endgültige Prämie wird anhand eines 'Fotos' der DmfA-Erklärung des 3. Quartals 2020 am 15. Januar 2021 berechnet. Die nach diesem Datum vorgenommenen Änderungen der DmfA-Erklärung werden nicht berücksichtigt.
Die endgültige Prämie wird in 2 Schritten berechnet:
- Schritt 1: Berechnung des Betrages der Prämie auf der Grundlage der Meldungen des 3. Quartals 2020
Der Gesamtbetrag der Prämie entspricht: - dem Betrag der Netto-Grundarbeitgeberbeiträge des 3. Quartals 2020 (siehe Punkt 1);
- zuzüglich des Solidaritätsarbeitgeberbeitrags, der für die Studenten im 3. Quartal 2020 geschuldet wird (siehe Punkt 1).
- Schritt 2: Vergleich der Prämie, die auf der Grundlage der Meldungen des 3. Quartals 2020 (siehe Punkt 1) berechnet wurde, mit dem Betrag der vorläufigen Prämie (siehe Punkt 2).
Wenn der Betrag der Prämie, der auf der Grundlage der Meldungen des 3. Quartals berechnet wurde, höher als der Betrag der vorläufigen Prämie ist, der auf der Grundlage der Meldungen des 1. Quartals 2020 berechnet wurde, erhält der Arbeitgeber eine Zusatzprämie, die dem Differenzbetrag entspricht.
Wenn der Betrag der Prämie, der auf der Grundlage der Meldungen des 3. Quartals berechnet wurde, niedriger als der Betrag der vorläufigen Prämie ist, der auf der Grundlage der Meldungen des 1. Quartals 2020 berechnet wurde, behält der Arbeitgeber die vorläufige Prämie.
Ein Arbeitgeber, der im 3. Quartal 2020 gewerblich tätig ist und obige Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf den Betrag der vorläufigen Prämie, der auf der Grundlage der Meldungen des 1. Quartals 2020 berechnet wurde, auch dann, wenn der zu zahlende Betrag seiner Erklärung für das 3. Quartal 2020 0,00 EUR entspricht, beispielsweise weil das Personal aufgrund höherer Gewalt im gesamten 3. Quartal 2020 arbeitslos war.
Die neuen Arbeitgeber, die erst ab dem 2. Quartal 2020 gewerblich tätig sind, erhalten eine Prämie, die auf der Grundlage der Meldungen des 3. Quartals 2020 berechnet wurde.
III. Verfahren
Schritt 1: Feststellung, ob der Arbeitgeber für diese Ausgleichsregelung in Betracht kommt
Das LSS wird in dieser Woche zur Information feststellen, welche Arbeitgeber für diese Ausgleichsregelung in Betracht kommen. Über einen Onlinedienst können alle Arbeitgeber selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Prämie haben.
Diese Informationen werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Billigung der betreffenden Gesetzesvorlage bereitgestellt. Der Anspruch auf die Prämie wird endgültig festgestellt, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Wenn ein Arbeitgeber laut dem Onlinedienst keinen Anspruch auf die Prämie hat, aber er trotzdem denkt, dass er für die Prämie in Betracht kommt, kann er dies über das Onlineformular melden.
Schritt 2: Mitteilung des Betrages der vorläufigen Prämie
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Arbeitgeber, die für die vorläufige Prämie in Betracht kommen, mit einer elektronischen Nachricht in ihrer e-Box über den Betrag der Prämie informiert.
Im Laufe des Monats November berechnet das LSS die vorläufige Prämie und zahlt diese auf das LSS-Konto des Arbeitgebers ein. In erster Linie dient die Prämie dazu, die möglichen ausstehenden Schulden des 3. Quartals 2020 und anschließend die etwaigen sonstigen Schulden zu begleichen. Dies betrifft zuerst die ältesten Schulden nach Artikel 25 des Gesetzes vom 27. Juni 1969. Falls nachträglich noch ein Saldo übrig bleibt, kann der Arbeitgeber die jeweilige Auszahlung beantragen. Tut er dies nicht, wird der Saldo zur Begleichung der nächsten fälligen LSS-Beiträge angewandt.
Schritt 3: Mitteilung des Betrages der endgültigen Prämie
Im Januar 2021 wird das LSS auf der Grundlage der endgültigen Meldungen des 3. Quartals 2020 prüfen, ob der Arbeitgeber noch für eine Zusatzprämie in Betracht kommt. Die Zusatzprämie wird im Laufe des Monats Januar 2021 auf das LSS-Konto des betreffenden Arbeitgebers eingezahlt. Diesbezüglich gilt das gleiche Verfahren, wie oben dargelegt.
Die Arbeitgeber, die für die Zusatzprämie in Betracht kommen, werden mit einer elektronischen Nachricht in ihrer e-Box über den Betrag der Zusatzprämie informiert.