Dimona und C3.2A Karten für den Bausektor – Corona-Maßnahme
Inhalt
- Entschädigung für Heimarbeit – Corona-Maßnahme
- Ergänzungen zur LfA-Unterstützung für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge höherer Gewalt – Update 02.04.2020 Corona-Maßnahme
- Dimona und C3.2A Karten für den Bausektor – Corona-Maßnahme
- Konsequenzen der Gewährung von Mahlzeitschecks für Abwesenheitstage
- Meldung „zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt“ und „zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen“
- Ausdehnung Studentenarbeit zweites Quartal 2020 — Corona-Maßnahme
- Zeitweilige Arbeitslosigkeit höhere Gewalt Corona - Künstler und zeitweilige Mitarbeiter bei Veranstaltungen
- 120 zusätzliche freiwillige Überstunden - Corona-Maßnahme
- Zahlungsaufschub – Präzisierung – Corona-Maßnahme
- Dimona und C3.2A-Karten für den Bausektor – Ende Corona-Maßnahme
- Pre-Tracing ausländischer Arbeitskräfte − Corona-Maßnahme
Momentan müssen bei Dimona-Meldungen für den Bausektor für die ersten zwei Monate der Beschäftigung (im Rahmen einer zeitweiligen Arbeitslosigkeit) C3.2A-Kartennummern angegeben werden. Wenn keine Nummer eingetragen wird, wird die Dimona-Meldung abgelehnt. Diese Karten werden vom Fonds für den Bausektor (Constructiv) oder dem LfA ausgestellt, wenn der Arbeitgeber über keine auf Namen lautenden Kontrollkarten mehr verfügt.
Im Rahmen der Corona-Krise wurde beim LfA ein vorübergehendes vereinfachtes Verfahren eingeführt, bei dem es nicht mehr notwendig ist, diese Karten auszuhändigen. Daher wird das LSS die in Dimona durchgeführten Überprüfungen anpassen, sodass nicht länger Zahlen eingetragen werden müssen.
Die vorübergehende Aussetzung der Überprüfung auf das Vorhandensein der Nummer C3.2A wird derzeit für die verschiedenen Dimona-Kanäle vorbereitet:
- den Web- und Batch-Kanal: verfügbar ab Montag, 6. April 2020.
- den Mobile- und Multikanal: verfügbar ab Mittwoch, 8. April 2020.