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Föderale Zusatzpension im öffentlichen Sektor - Information

 

Für eine korrekte Berechnung der föderalen Regelung des zweiten Pensionspfeilers für vertragliche Personalmitglieder müssen einmal jährlich einige Daten gemeldet werden. Diese Daten werden gemeldet:

  • in der Meldung des dritten Quartals 2019 für diejenigen, die im dritten Quartal 2019 bereits in Dienst sind
  • im ersten Quartal der Meldung für Neubeschäftigungen
  • jeweils im ersten Quartal der darauffolgenden Jahre, ausgenommen bei unbezahlter Abwesenheit im betreffenden Quartal.

Es müssen die folgenden Daten angegeben werden:

  • Bezugsjahr und -monat: Jahr und Monat, auf das/den sich die angegebenen Lohnelemente beziehen
  • Monatsgehalt: indexiertes tabellenmäßiges Monatsgehalt des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatlicher Gehaltszuschlag und Gratifikation: Summe der Gehaltszuschläge, Gratifikationen und Prämien für Kompetenzentwicklung /1/12 des Betrags auf Jahrbasis) des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatliche Haushalts- und Ortszulage: Haushalts- und Ortszulage des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr.

 

Und wenn der 1. Monat eine unbezahlte Abwesenheit betrifft?

Im Falle der Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Abwesenheitsperiode ist es der Referenzlohn (= Monatslohn + monatlicher Lohnzuschlag und Vergütung + monatliche Haushalts- und Standortentschädigung), der sich auf den Monat der Wiederaufnahme der Arbeit bezieht. Der ‚Wiederaufnahmemonat‘ ist der erste entlohnte Monat des Jahres, nachdem während des/der kompletten vorhergehenden Monats/Monate eine unbezahlte Abwesenheit vorgelegen hat.

Es betrifft hierbei die folgenden Typen Laufbahnunterbrechung 100 %:

  • allgemeine Regelung
  • für Elternurlaub
  • für ärztliche Betreuung
  • für Palliativpflege

aber: auch die folgenden unbezahlten Abwesenheiten:

  • Elternurlaub 100 %
  • Krankheitsurlaub unter Beteiligung der KIV
  • Pflegeelternurlaub privater Sektor
  • Urlaub für Auftrag.

Darüber hinaus gibt es 3 Ausnahmen für unbezahlte Abwesenheiten, bei denen der Monat der Wiederaufnahme keine Anwendung findet und der Referenzlohn dennoch mit dem Monat Januar verbunden bleibt oder andernfalls dem Einstellungsmonat. Es betrifft:

  • Mutterschaftsurlaub
  • Adoptionsurlaub privater Sektor
  • Vaterschafts- oder Geburtsurlaub