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Statut

Einer der nachstehenden Codes ist nur zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer zu einer der genannten Kategorien (siehe Anlage 21 des Glossars) gehört:

B = die freiwilligen Feuerwehrleute einer Hilfeleistungszone. Der freiwillige Sanitäter einer Hilfeleistungszone, der ebenfalls im Besitz einer Qualifikation freiwilliger Feuerwehrmann ist, wird als freiwilliger Feuerwehrmann betrachtet.

C = Hausverwalter. Es betrifft den Haushüter oder Aufseher in einem Gebäude, in dem er wohnt.

D1 = zu Hause arbeitende Tageseltern in der Flämischen Gemeinschaft mit einem Arbeitsvertrag, die von bestimmten Organisatoren mit einer Erlaubnis für Kinderbetreuung beschäftigt werden, die in den Anwendungsbereich der PK 331.00.10 fallen.

D2 = zu Haue arbeitende Tageseltern in der Französischen Gemeinschaft mit einem Arbeitsvertrag, die von bestimmten Organisatoren mit einer Erlaubnis für Kinderbetreuung beschäftigt werden, die in den Anwendungsbereich der PK 331.00.10 fallen.  

E = Personal der Lehranstalten (= nicht nur Lehrpersonal, sondern auch administratives und technisches Personal), das von einer provinzialen oder lokalen Verwaltung in der Dimona angegeben wird. Es handelt sich um Personalmitglieder, die von der lokalen Verwaltung nicht bezuschusste Vergütungen erhalten, ausgenommen solcher, die unter Code O und ET anzugeben sind.

ET = zeitweiliges statutarisches Lehrpersonal. Es handelt sich um Lehrpersonal, das nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist und zeitweilig im provinzialen oder kommunalen Bildungssektor eingestellt ist und von der lokalen Verwaltung nicht bezuschusste Entlohnungen erhält.  

LP = Arbeitnehmer mit begrenzten Leistungen. Es betrifft Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber durch einen Vertrag von kurzer Dauer (weniger als eine Woche) und für eine Beschäftigung gebunden sind, die pro Tag nicht die normale Dauer eines Werktags erreicht, sodass sie in Stunden angegeben werden können. Es handelt sich beispielsweise um Aushilfskräfte in der Cafeteria eines Schwimmbads, (nicht freigestellte) Betreuer im soziokulturellen Sektor usw., die nur für einige Stunden angeworben werden.

M = Ärzte;

O = Personal der Lehranstalten (= nicht nur Lehrpersonal, sondern auch administratives und technisches Personal), das nicht von einer provinzialen oder lokalen Verwaltung in der Dimona angegeben wird (aber beispielsweise in der Dimona durch die bezuschussende Gemeinschaft angegeben ist). Dies sind die Mitglieder des Personals von Lehranstalten, die von der lokalen Verwaltung:

  • ausschließlich nicht bezuschusste Vergütungen welche empfangen werden, ohne dass zusätzliche Leistungen erbracht und/oder
  • ausschließlich nicht bezuschusste Vergütungen für Mittagsaufsicht und Busbegleitung erhalten, die als zusätzliche Leistungen erbracht werden.

P = Polizeipersonal;

PK = Zivilpersonal der Polizei;

S = Saisonarbeiter. Dies sind Arbeitnehmer, die Arbeit in Perioden durchführen, deren Dauer beschränkt ist, entweder wegen der saisongebundenen Art der Arbeit oder weil die sie beschäftigenden Verwaltungen zu bestimmten Zeiten des Jahres dazu gezwungen sind, Aushilfspersonal einzustellen.

SA = technisches und administratives Berufspersonal der Hilfeleistungszone.

SP = operationelles Berufspersonal der Hilfeleistungszone. Berufssanitäter, die keine Berufsfeuerwehrleute sind, werden in der DmfAPPL nicht mit dem Code „SP“ angegeben.

T = Teilzeitarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24.07.1987 (= Gelegenheitsarbeiter, kein Heimarbeiter oder Arbeitnehmer, der durch ein anerkanntes Unternehmen für Aushilfsarbeit einem Entleiher zur Verfügung gestellt wird). Es sind Arbeitnehmer, die mit einem „Arbeitsvertrag für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ eingestellt werden, um einen festen Arbeitnehmer zu vertreten oder einer befristeten Arbeitszunahme zu entsprechen oder die Ausführung einer Sonderarbeit sicherzustellen. Dieser Vertrag muss von einem normalen befristeten Vertrag unterschieden werden, der nicht den besonderen Bedingungen eines „Arbeitsvertrags für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ entsprechen muss. Deshalb muss auch der Code T nicht für einen Vertretungsvertrag ausgefüllt werden, der in Anwendung von Artikel 11 ter des Gesetzes vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge abgeschlossen wurde.

TW = Arbeitssuchende mit einer befristeten Arbeitserfahrung in der Flämischen Region, die auf der Grundlage von Artikel 60 §7 des ÖSHZ-Gesetzes vom 08. Juli 1976 eingestellt wurden.  

VA = freiwilliger Sanitäter oder Freiwilliger des Katastrophenschutzes.Es sind die freiwilligen Sanitäter (die keine freiwilligen Feuerwehrleute sind) einer Hilfeleistungszone, die qualifizierte freiwillige Sanitäter-Krankenwagenfahrer bei einem anerkannten Rettungsdienst sind und die Freiwilligen des Katastrophenschutzes.   

V = Pflege- und Betreuungspersonal und heilhilfsberufliches Personal, das nicht den föderalen Gesundheitssektoren angehört. Es betrifft Betreuungs- und Pflegepersonal (Krankenpfleger, Hebammen, Betreuer/-innen) und das heilhilfsberufliche Personal.

VF = Pflege- und Betreuungspersonal und heilhilfsberufliches Personal, das den föderalen Gesundheitssektoren angehört. Es betrifft Betreuungs- und Pflegepersonal (Krankenpfleger, Hebammen, Betreuer/-innen) und das heilhilfsberufliche Personal.

WF = Personal, das den föderalen Gesundheitssektoren angehört und kein Pflege- und Betreuungspersonal und heilhilfsberufliches Personal ist.

Wenn ein Arbeitnehmer der Beschreibung von S oder T und von LP entspricht, werden Sie gebeten, in der Erklärung S und T anzugeben. Die Angabe LP benutzen Sie deshalb nur, wenn es sich weder um einen befristet eingestellten Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24.07.1987 noch um einen Saisonarbeiter handelt. Diese Arbeitnehmer sind schließlich obligatorisch bereits mit Stunden angegeben.