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Die Rolle des LSS gegenüber der Zentralen Datenbank der Unternehmen

Das LSS spielt eine Dreifachrolle gegenüber der ZDU.

Für die provinzialen und lokalen Verwaltungen sorgt das LSS für die Eintragung in die ZDU. Zur Identifikation muss eine neue Verwaltung die Satzung und das R1-Formular an das LSS aushändigen. Bevorzugt wird die Einsendung einer eingescannten Version per E-Mail an K12@rsz.fgov.be, aber die Dokumente können auch per Einschreiben gesandt werden an das LSS, Abteilung Identifikation und Kontrolle, Kontrolle öffentlicher Sektor, Victor Hortaplein 11, B-1060 Brüssel. Wenn die Satzung anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt wurde, sorgt das LSS für die Eintragung bei der ZDU.

Für einige spezifische Arbeitgeber , die zum ersten Mal Personal beschäftigen und denen der FÖD Finanzen noch keine ZDU-Nummer zugewiesen hat, sorgt das LSS für die Eintragung in die ZDU. Es betrifft 

  • die Vereinigungen/Genossenschaften ohne Rechtspersönlichkeit;
  • die Arbeitgeber, die nur Hausangestellte oder Hauspersonal beschäftigen;
  • die im Ausland ansässigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht dauerhaft in Belgien ansässig sind oder dort keine Niederlassung haben.

Diese Arbeitgeber müssen sich über die Anwendung WIDE auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit identifizieren. Auf der Grundlage der Daten in WIDE weist das LSS die ZDU-Nummer und die Niederlassungseinheiten zu.

Für die anderen Unternehmen registriert das LSS die Eigenschaft des Arbeitgebers in der ZDU. Das LSS signalisiert der ZDU, welche Unternehmen als Arbeitgeber in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen wurden.