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120 zusätzliche freiwillige Überstunden - Corona-Maßnahme

Der Sonderermächtigungserlass Nr. 14 vom 27. Aril 2020 erhöht das jährliche Maximum von 100 freiwilligen Überstunden auf 220 freiwillige Überstunden für die ‚kritischen Sektoren‘. Das bedeutet, dass im Laufe des 2. Quartals 2020 120 zusätzliche freiwillige Überstunden geleistet werden können, ungeachtet dessen, ob bereits freiwillige Überstunden aus dem Kontingent der 100 freiwilligen Überstunden geleistet wurden. Weitere Informationen über freiwillige Überstunden im Allgemeinen und diese zusätzlichen 120 Überstunden finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung.

Für die soziale Sicherheit werden diese 120 zusätzlichen Stunden von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit und müssen demnach auch nicht in der DmfA oder DmfAPPL angegeben werden (K. E. vom 05. Juni 2020 - B. S. vom 24. Juni 2020).

Zu den ‚kritischen Sektoren‘ zählen diejenigen Unternehmen und Einrichtungen, die zu den ‚wesentlichen Sektoren und den wesentlichen Diensten‘ gehören, wie im Anhang zum Ministeriellen Erlass vom 23. März 2020 aufgezählt.