Gesonderte Urlaubsansprüche
Zusätzlich zu ihrem Jahresurlaub und der Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen, haben Arbeitnehmer/innen und Beamte eine Reihe gesonderte Urlaubsansprüche.
Arbeitnehmer/innen können in bestimmten Situationen einen Urlaub für besondere Umstände („kurze Ausfallzeit“) nehmen. Dies gilt in besonderen familiären Situationen, um staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder bei gerichtlichen Vorladungen.
Beamte können ebenfalls Urlaub für besondere Umstände nehmen, wobei die Ansprüche von der dienstlichen Funktion der Person abhängen. Dabei kann es sich etwa um politische Ausfallzeiten handeln oder um Auszeiten zur Vorbereitung von Selor-Einstellungstests.
Gelegenheitsurlaub
Während des Gelegenheitsurlaubs haben Arbeitnehmer das Recht der Arbeit fernzubleiben unter Beibehaltung ihres normalen Gehalts. Man spricht auch von kurzfristiger Beurlaubung.
Dieser Urlaub kann bei den folgenden Gelegenheiten in Anspruch genommen werden:
- für familiäre Ereignisse, wie z. B. eine Eheschließung oder Tod eines Familienmitglieds,
- um staatsbürgerliche Pflichten oder zivile Aufgaben zu erfüllen, oder
- um vor Gericht zu erscheinen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung oder senden Sie eine E-Mail an die Generaldirektion Individuelle Arbeitsverhältnisse.
Institut
Spezifischer Urlaub für Beamte
Es gibt verschiedene Urlaubsformen für Beamte der föderalen öffentlichen Behörde. Dabei wird zwischen statutarischem und Vertragspersonal unterschieden.
Wichtigste Urlaube:
- Jahresurlaub;
- Sozialurlaub;
- Gelegenheitsurlaub;
- Gewerkschaftsurlaub;
- Mutterschaftsurlaub;
- außerordentlicher Urlaub;
- Urlaub wegen Absolvierung eines Praktikums, Ausbildung oder Prüfung.
Schließlich können Beamte teilzeitig arbeiten oder ihre Laufbahn unterbrechen.
Alle Informationen zu Urlaub, Abwesenheit und Arbeitszeit für Föderalbeamten finden Sie auf der BOSA-Website.