Abfrage von Bürgerdaten
Mit dem Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten können Sie aus den offiziellen Datenbanken der Sozialen Sicherheit schnell und sicher bestimmte Daten über Bürger abfragen.
Derzeit ermöglicht Ihnen dieser Onlinedienst den Zugang zu einigen Daten von Bewerbern. In Zukunft werden die Möglichkeiten des Onlinedienstes um weitere Daten und Funktionalitäten erweitert.
Dieser Onlinedienst unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen, die Sie akzeptieren müssen, um Bürgerdaten aufrufen zu können.
Inhalt
Anfordern von Daten vor Vertragsabschluss
Planen Sie, jemanden für einen Flexi-Job oder einen Studentenjob einzustellen? Bei diesen Arten von Arbeitsverträgen muss Ihr Bewerber bestimmte Bedingungen erfüllen. Um herauszufinden, ob dies der Fall ist, können Sie die erforderlichen Daten eines potenziellen Mitarbeiters anfordern, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Sobald der Bewerber Ihnen den Zugang genehmigt, können Sie im Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten folgendes sehen:
- ob diese Person für einen Flexi-Job in Frage kommt, und
- wie viele verbleibende Stunden im Stundenpaket Student at work sind.
Bewerber können Ihren Zugang zu ihren Daten jederzeit wieder sperren.
Welche Flexi-Job Daten können Sie abfragen?
Bei Flexi-Jobs sehen Sie, ob der Bewerber „berechtigt“ oder „nicht berechtigt“ ist.
Für einen Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er:
- im 3. Quartal vor dem Flexi-Job mindestens 4/5 für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet hat, und
- das Arbeitsvolumen nicht durch einen Wechsel von 100 % im vierten Quartal vor dem Flexi-Job auf 80 % im dritten Quartal vor dem Flexi-Job reduziert hat. (Dieses Verbot gilt für zwei Quartale.)
Für einen Rentner bedeutet dies, dass er im 2. Quartal vor dem Flexi-Job die gesetzliche Rente bezogen hat.
Was müssen Sie selbst für einen Flexi-Jobber überprüfen?
Sie müssen auch die folgenden Regeln einhalten, die vom Onlinedienst nicht überprüft werden:
- Sie dürfen keinen Flexi-Job an jemanden vergeben, der bereits mit einem anderen Arbeitsvertrag für Sie arbeitet. Es darf sich auch nicht um jemanden handeln, der bereits in Vollzeit oder zu 4/5 für ein „verbundenes Unternehmen“ (Mutter- oder Tochtergesellschaft, Unternehmen, das Bestandteil desselben Konsortiums ist…) arbeitet.
- Ihr Sektor darf Flexi-Jobber einstellen, und die Funktion kann von einem Flexi-Jobber ausgeübt werden.
Alles über Flexi-Jobs
Unter dem Thema Flexi-Jobs erfahren Sie, was ein Flexi-Job ist, wie Sie einen Flexi-Jobber einstellen, welches Gehalt Sie für einen Flexi-Job zahlen – und vieles mehr.
In den Administrativen Anweisungen für Arbeitgeber lesen Sie, worin der Anwendungsbereich von Flexi-Jobs (auf Französisch) besteht und in welchen Sektoren Sie mit Flexi-Jobbern arbeiten dürfen. Dort erfahren Sie auch alles über die Erweiterung und Einschränkung des Anwendungsbereichs (Opt-in und Opt-out) (auf Französisch): Einige Sektoren haben sich dafür entschieden, bestimmte Funktionen für Flexi-Jobber zu öffnen oder zu sperren.
Bitte beachten Sie: Für Ihre Flexi-Jobber müssen Sie bei jeder Gehaltsberechnung eine Flexi-Datenübermittlung vornehmen. Dazu verwenden Sie den Onlinedienst Flexi at work.
Welche Daten von Studierenden können Sie abfragen?
Für Studentenjobs sehen Sie die verfügbaren Stunden im Stundenpaket von Student at work des Bewerbers zum Zeitpunkt Ihrer Abfrage.
Welche weiteren Voraussetzungen muss ein Bewerber für eine studentische Arbeit erfüllen?
Um eine studentische Arbeit ausüben zu dürfen, muss ein Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die vom Onlinedienst nicht überprüft werden:
- Der Bewerber ist tatsächlich Student.
- Der Student ist mindestens 15 Jahre alt und hat die erste Stufe der Sekundarstufe II abgeschlossen.
- Der Student darf nur außerhalb der Pflichtunterrichtszeiten arbeiten.
- Der Student muss mit einem Studentenvertrag arbeiten.
- Besucht der Student eine Teilzeitausbildung oder eine Ausbildung mit eingeschränktem Lehrplan? Dann gelten zusätzliche Bedingungen.
Alles über Studentenjobs
Auf der Seite Studenten in den Administrativen Anweisungen (auf Französisch) finden Sie die genauen Bestimmungen unter anderem zu folgenden Themen:
- die derzeit zulässige Stundenzahl für Studentenjobs
- den Studentenvertrag – mit Bestimmungen für Teilzeitunterricht / eingeschränkten Lehrplan
- die Kombination anderer Beschäftigungsformen mit Studentenarbeit
Eine kurze Übersicht über die Bestimmungen zur Studentenarbeit finden Sie auf der Seite des Onlinedienstes Student at work.
Wie erhalten Sie Zugang zu den Daten eines Bürgers?
Gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie einen Antrag auf Zugang und informieren Sie den Bürger darüber.
- Der Bürger meldet sich auf Zugangzumeinendaten an und genehmigt Ihren Antrag.
- Sie können nun bestimmte Sozialversicherungsdaten des Bürgers aufrufen.
Zwei Kanäle zum Anfordern von Bürgerdaten
Sie können die Daten über zwei verschiedene Kanäle anfordern: über den Onlinedienst und den Webservice.
Über den Onlinedienst
Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bürgerdaten anfordern“ auf dieser Seite und melden Sie sich an, um den Onlinedienst zu nutzen.
Über den Webservice
Sie können Bürgerdaten auch über einen REST-Webservice abfragen. Ihr Softwareanbieter wird diesen in Ihr IT-System integrieren, so dass Sie die Daten dort abrufen können. Webservices werden in der Regel von größeren Arbeitgebern genutzt, die den Zugang zu den Bürgerdaten in ihrem eigenen System zentralisieren möchten.
Technische Dokumentation und Informationen zur Einrichtung der erforderlichen Webservice-Kanäle finden Sie auf der Seite Abfrage von Bürgerdaten über Webservice.
Zugang zu Bürgerdaten für Sozialdienstleister
Arbeiten Sie mit einem Sozialdienstleister zusammen? Wenn Ihr Sozialdienstleister Zugang zu Bürgerdaten für Ihr Unternehmen benötigt, haben Sie im Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten 2 Möglichkeiten:
- Ihr Unternehmen und Ihr Sozialdienstleister möchten Zugang zu den Daten: Sie beantragen den doppelten Zugang.
- Nur Ihr Sozialdienstleister benötigt Zugang: Der Sozialdienstleister beantragt den Zugang.