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Ändern einer Meldung

für: provinziale und lokale Verwaltungen

Für wie viele Arbeitnehmer können Sie die Originalmeldung ändern?

Sie können die Meldung in einer Websitzung "Änderung einer DmfAPPL-Meldung" für höchstens 49 Arbeitnehmer ändern.

Sie können jedoch auch eine Meldung mehrere Male pro Arbeitgeber und Quartal übermitteln. Die Anzahl der Arbeitnehmer ist daher beschränkt.

Was ist zum Ändern Ihrer Meldung Unentbehrlich?

Zur Benutzung eines gesicherten Onlinediensts müssen Sie auf der Portalsite registriert sein. Dann können Sie sich anmelden und die gesicherten Onlinedienste nutzen.

Klicken Sie auf ‚Sich anmelden‘ oben rechts im Bildschirm und identifizieren Sie sich. Lesen Sie mehr über die verschiedenen Identifikationsmittel auf den Seiten „Meine digitalen Schlüssel Neues Fenster" von CSAM.

Welche weiteren Informationen sind vor dem Einreichen der Meldung notwendig?

  • die LSS-Nummer und das Quartal der Originalmeldung,
  • die Liste der zu ändernden Arbeitnehmer,
  • personenbezogene Angaben der Arbeitnehmer, die sich nicht im elektronischen Personalbestand befinden: Nationalregisternummer.
  • zu ändernde Arbeitsdaten:
    • Lohn- und Arbeitszeitdaten,
    • Sonderbeiträge für Arbeitnehmer,
  • zu ändernde Ermäßigungen, gegebenenfalls mit ausführlichen Angaben,
  • für das gesamte Unternehmen zu ändernde Angaben.

Wenn Sie Lohn- und/oder Arbeitszeitdaten ändern, werden die Beiträge und gegebenenfalls die Beitragsermäßigungen automatisch angepasst.