DmfA für provinziale und lokale Verwaltungen
Per DmfAPPL übermittelt jede provinziale oder lokale Verwaltung vierteljährlich auf elektronischem Weg die Lohn- und Arbeitszeitdaten der in seiner Organisation beschäftigten Lohnempfänger.
Die in der DmfAPPL enthaltenen Angaben werden auch von den verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit bei der Zuteilung der sozialen Ansprüche genutzt.
Die DmfAPPL bildet die Kontaktschnittstelle zwischen Arbeitgebern und sozialer Sicherheit.
Weitere Informationen: siehe die Rubrik "Über die DmfAPPL".
Technische Informationen
Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Db notes - Nouvelle fenêtre, Dateien der Beitragssätze ...) über die DmfAPPL-Meldung sind in der TechLib zusammengefasst.
Meldefrist 2021
Um fristgerecht anzukommen, muss die DmfAPPL spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Quartal, auf das sie sich bezieht, eingereicht werden.
Hinweis: Reicht eine Verwaltung ihre DmfAPPL nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein, drohen ihr Geldbußen.
Quartal | Meldetermine |
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2021/1 | 30. April 2021 |
2021/2 | 31. Juli 2021 |
2021/3 | 31. Oktober 2021 |
2021/4 | 31. Januar 2022 |