Am 1. Januar 2022 wurden die provinzialen und lokalen Verwaltungen in die LSS-Prozesse integriert. Seitdem müssen die Lohn- und Arbeitszeitdaten in der DmfA angegeben werden.
Die Meldungen für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 wurden jedoch vorübergehend weiterhin über die DmfAPPL verwaltet, um die Regularisierung der (nicht verjährten) Daten zu ermöglichen.
Im Februar 2024 startete das LSS ein Projekt zur schrittweisen Archivierung der DmfAPPL-Daten und zur Abschaffung der externen Kanäle für die Einreichung der DmfAPPL-Meldungen.
Diese Archivierung erfolgt in drei Phasen, von denen die ersten beiden bereits Ende Dezember 2024 und Ende September 2025 abgeschlossen wurden. Seitdem ist es nicht mehr möglich, DmfAPPL-Änderungen für die Quartale 2005/1 bis enschließlich 2016/4 vorzunehmen.
29.06.2026: Abschaffung der externen DmfAPPL-Kanäle
Die dritte und letzte Archivierungsphase – die sich auf die DmfAPPL-Daten für die Quartale 2017/1 bis enschließlich 2021/4 bezieht – findet am 29.06.2026 statt. Ab diesem Datum können Sie für diese Quartale keine DmfAPPL-Änderungen mehr vornehmen.
Da es sich um die letzte Archivierungsphase handelt, werden alle externen Kanäle für die Einreichung von DmfAPPL-Änderungen zu diesem Datum endgültig gesperrt.
Wir bitten Sie daher, alle noch erforderlichen Berichtigungen für die Jahre 2017 bis enschließlich 2021 vor dem 29.06.2026 einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur Berichtigungen bearbeitet werden, für die die Verjährung ordnungsgemäß aufgehoben wurde.
Außergewöhnliche Regularisierungen archivierter Daten
Die DmfAPPL-Daten wurden in der Laufbahndatenbank von Sigedis archiviert. Dadurch bleiben diese Daten in mycareer.be Neues Fenster und mypension.be Neues Fenster für die Berechnung der Karrieren und Pensionszahlungen der Arbeitnehmer verfügbar.
In bestimmten Ausnahmefällen kann es dennoch erforderlich sein, archivierte Daten anzupassen. Aus diesem Grund unterhält das LSS einen internen Verwaltungskanal.
Um die Berichtigung archivierter Daten zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das LSS unter K11@lss.fgov.be. Es sind nur Korrekturen in Bezug auf Löhne, Leistungen und Arbeitnehmerkennzahlen möglich, die sich auf die Pensionsansprüche auswirken. Die aktuellen Verjährungsfristen bleiben weiterhin gültig.
Haben Sie Fragen
Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an K11@lss.fgov.be.