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Über die DmfAPPL

für: provinziale und lokale Verwaltungen

Die multifunktionelle Meldung

  • DmfA ist die Abkürzung von Déclaration multifonctionnelle/ multifunctionele Aangifte (Multifunktionelle Meldung). PLV ist die Abkürzung von Provinziale und Lokale Verwaltungen.
  • Der Arbeitgeber übermittelt die Lohn- und Arbeitszeitdaten seiner Arbeitnehmer.
  • Diese Daten werden so aufbereitet, dass alle Einrichtungen der Sozialen Sicherheit mit den gleichen Informationen arbeiten können.
  • Diese Meldung wird "multifunktionell" genannt, weil sie von allen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit genutzt werden kann. Die DmfAPPL beschränkt sich nämlich nicht auf die Meldung und Berechnung der fälligen Sozialsicherheitsbeiträge und der Ermäßigungen. Sie ist außerdem die Datenquelle für die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, die mit der Zuteilung der Sozialsicherheitsansprüche und der Zahlung der Entschädigungen beauftragt sind. Folgende Zweige nutzen diese Angaben: Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Pensionen, die Berufsrisiken (Fedris), Kindergeld und Jahresurlaub.
  • Diese Meldung wird für alle provinziale und lokale Verwaltungen verwendet.

Die DmfAPPL bildet ein Ganzes mit der DimonaPLV und der MSR

  • DimonaPLV: Diese unmittelbare Beschäftigungsmeldung beinhaltet die Angaben über den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zwischen einem Personalmitglied und seinem Arbeitgeber.
  • Die Meldung von Sozialrisiken (MSR): im Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses können verschiedene Ereignisse eintreten und die soziale Stellung eines Arbeitnehmers beeinflussen. Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel entlassen werden, einem Arbeitsunfall zum Opfer fallen oder über einen längeren Zeitraum erkranken. Diese Ereignisse werden "Sozialrisiken" genannt. Wenn ein Sozialrisiko eintritt, benötigen die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit ergänzende Auskünfte, die zu den aus den beiden vorangegangenen Meldungen bereits bekannten Informationen hinzukommen. Die Übermittlung einer MSR kann auf mehreren Wegen erfolgen. Sie kann auf elektronischem Weg, aber auch durch ein Papierformular vorgenommen werden. Die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit bevorzugen jedoch immer mehr die elektronische Meldung.