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Was erhalten Sie nach der Änderung?

  • Sobald Sie einen Arbeitnehmer oder einen Beitrag für das ganze Unternehmen zur Änderung gewählt haben, wird Ihrer Änderung eine Ticketnummer zugeteilt.
  • Sie können sie ausdrucken (mit zusätzlichen Informationen), indem Sie auf diese Nummer (im Menü oben) klicken und die Option "Ausdrucken" wählen.
  • Sobald Ihre Änderung bearbeitet und übermittelt ist, erhalten Sie in Ihrer e-Box Enterprise eine PDF-Datei mit einer Übersicht Ihrer Änderungsmeldung. Diese gilt als Empfangsbescheinigung.

    Achtung: Sie können auch einen vorübergehenden Ausdruck vor dem Versenden machen, aber dieser gilt nicht als Nachweis.

  • Beim Erstellen Ihrer Änderung erhalten Sie bereits einen Hinweis auf den zu zahlenden (oder zurückzufordernden) Betrag. Diese wird jedoch erst endgültig, wenn Sie das Papierformular "Mitteilung über eine Änderung der Beiträge" erhalten. Von da an gilt eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen. Eine solche Mitteilung wird erst erstellt, wenn der Gesamtbetrag der Beiträge oder Rückforderungen mindestens 5 Euro beträgt.

Mehr Informationen über die Kommunikation zwischen der Sozialen Sicherheit und dem Arbeitgeber, dem ASS oder dem Dienstleister. .pdf - Neues Fenster

Was erhalten Sie, wenn das LSS an Ihrer Meldung Änderungen vornimmt?

Auch das LSS kann Änderungen vornehmen, nachdem eine Original-DmfA-Meldung eingereicht wurde. In diesem Fall werden folgende Mitteilungen versandt:

  • Änderungsbericht

    Diese Mitteilung enthält eine Übersicht der Änderungen, die vom LSS an Ihrer Meldung vorgenommen wurden. Sie wird im PDF-Format in Ihrer e-Box Enterprise abgelegt ⇒ Mehr Info über die automatischen Systemkontrollen.

    Falls Sie über eine elektronische Versandnummer verfügen oder sich an ein anerkanntes Sozialsekretariat oder einen Dienstleister wenden, der über einen solchen Kanal verfügt, wird der Änderungsbericht als Strukturierter Bericht im XML-Format über diesen Kanal übermittelt.

  • Mitteilung über eine Änderung der Beiträge

    Sollte sich die vorgenommene Änderung auf den zu zahlenden Nettobetrag Ihrer Meldung in einer Höhe von mehr als 5 Euro auswirken, erhalten Sie eine gedruckte Mitteilung der Beitragsänderung. Darin wird unter anderem auf die Ticketnummer des Änderungsberichts hingewiesen.

    Lautet dieser Betrag zugunsten des LSS, müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen ab dem in der Mitteilung vermerkten Datum zahlen.