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Bevor Sie beginnen

Für wie viele Arbeitnehmer können Sie die Meldung ändern?

Die Höchstzahl der Arbeitnehmer, die Sie während der 1 Websession "Ändern einer DmfA-Meldung" ändern können, ist 49.

Pro Arbeitgeber und Quartal können Sie aber mehrmals Änderungen vornehmen. Auf diese Weise gibt es keine Beschränkung der Anzahl Arbeitnehmer.

Was ist zum Ändern Ihrer Meldung Unentbehrlich ?

Zur Benutzung eines gesicherten Onlinediensts müssen Sie auf der Portalsite registriert sein Dann können Sie sich anmelden und die gesicherten Onlinedienste nutzen.

Klicken Sie auf ‚Sich anmelden‘ oben rechts im Bildschirm und identifizieren Sie sich. Lesen Sie mehr über die verschiedenen Identifikationsmittel auf den Seiten „Meine digitalen Schlüssel Neues Fenster" von CSAM.

Welche weiteren Informationen benötigen Sie zum Ändern der Meldung?

  • Die LSS-Nummer und Quartal der Originalmeldung.
  • Die Liste der Arbeitnehmer, für die Sie Änderungen vornehmen möchten.
  • Die Nationalregisternummer der Arbeitnehmer, die Sie hinzufügen möchten.
  • Arbeitsangaben, die Sie ändern möchten:
    • Lohn- und Leistungsdaten;
    • Sonderbeitrag für Arbeitnehmer.
  • Ermäßigungen, die Sie ändern möchten, gegebenenfalls mit Detailangaben;
  • Die das ganze Unternehmen betreffenden Angaben, die Sie ändern möchten.

Ändern Sie Lohn- und/oder Arbeitszeitangaben, dann werden die Beiträge und eventuellen Beitragsermäßigungen automatisch angepasst.

Welche sind die Verjährungsdaten?

Alle Original - oder Änderungsmeldungen DmfA, die sich der Verjährung nähern und die über einen der gängigen Kanäle eingereicht werden, werden automatisch blockiert. Aus praktischen Gründen tritt diese Blockierung einige Tage vor dem tatsächlichen Verjährungsdatum ein: Siehe die Verjährungsdaten für die Meldungen der Quartale 1/2012 bis einschließlich 4/2020.