Wer führt diese Meldung aus?
Sie wollen die Meldung selbst vornehmen
- Per Internet: Arbeitgeber, die eine kleine Zahl von Personen beschäftigen, nehmen ihre Meldung direkt über die Portalsite der Sozialen Sicherheit vor.
- Per batch: Arbeitgeber, die viel Personal beschäftigen, oder Unternehmen, die zahlreiche Meldungen vornehmen müssen (Sozialsekretariate, Softwarehäuser usw.), können ihre Meldung per batch übermitteln via "File Transfer" (FTP, SFTP usw.).
Vorteile DmfA per Internet:
Die DmfA-Meldung über die Portalsite der Sozialen Sicherheit bietet Ihnen eine Reihe automatischer Funktionen an :
- Automatischer Zugriff auf das Personalverzeichnis Ihres Unternehmens.
Das Personalverzeichnis wird auf der Grundlage der Dimona-...Meldungen erstellt. Sollte noch ein Personalmitglied fehlen, müssen Sie dieses zuerst per Dimona angeben. 24 Stunden später ist Ihr Personalverzeichnis überarbeitet und Sie können Ihre DmfA-Meldung mit den überarbeiteten Daten vornehmen. - Automatische Berechnung des zu zahlenden Nettobetrags.
Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, berechnet die Anwendung automatisch den zu zahlenden Nettobetrag. Bevor Sie die Meldung versenden, können Sie noch einmal alles überprüfen. - Berechnung der Ermäßigungen.
Alle Ermäßigungen, ausgenommen der Ermäßigung mit dem Code 0001, "Ermäßigung der persönlichen Beiträge für Arbeitnehmer mit Niedriglohn", können über die Portalsite berechnet werden. Es genügt, wenn Sie in Ihrer Meldung die betreffenden Kästchen ankreuzen und erforderlichenfalls zusätzliche Angaben machen.
Vorteile DmfA per batch
Der Batchkanal bietet eine Reihe von Vorteilen:
- Sie können eine große Zahl von Arbeinehmern melden,
- Sie erfahren innerhalb kürzester Zeit, ob Ihre Meldung angenommen wurde,
- Unabhängig davon, dass die Meldung angenommen wurde oder nicht, erhalten Sie eine Übersicht der festgestellten Fehler,
- Falls Ihre Berechnungen Fehler enthalten, werden diese, soweit möglich, automatisch korrigiert und Sie werden davon in Kenntnis gesetzt.
Sie wollen die Meldung nicht selbst vornehmen
Falls Sie Ihre Meldung nicht selbst vornehmen möchten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Ein anerkanntes Sozialsekretariat
Liste der anerkannten Sozialsekretariate (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster -
Ein Dienstleister
Dies ist eine Rechtsperson oder eine natürliche Person, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben der Sie Ihren Zugang zu den gesicherten Zonen der Portalsite vollständig oder teilweise überantwortet haben.
Für weitergehende Info über die Dienstleister konsultieren Sie das Dokument Verfahren, um Zugang zu gesicherten Anwendungen zu erhalten .pdf - Neues Fenster