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Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

  • Vollzeitarbeitnehmer, die eine Vollzeitlaufbahnunterbrechung antreten, werden weiterhin als Typ des Arbeitsvertrags "vollzeitlich" gekennzeichnet (Teilzeitarbeitnehmer, die eine Vollzeitlaufbahnunterbrechung antreten, werden weiterhin als Typ des Arbeitsvertrags "teilzeitlich" gekennzeichnet). Für den Zeitraum, in welchem Sie sich in der Laufbahnunterbrechung befinden, geben Sie im Feld „durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers“ den Wert Null und als Referenzperson = z. B. 38 an. Im Feld "Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit" geben Sie Code 3 "Vollzeitlaufbahnunterbrechung" an. Achtung: es werden keine Leistungen oder Beiträge angegeben.

  • Vollzeitarbeitnehmer, die aufgrund einer Teilzeitlaufbahnunterbrechung in Teilzeit arbeiten, werden weiterhin als Typ des Arbeitsvertrags "vollzeitlich“ gekennzeichnet (Teilzeitarbeitnehmer, die eine Teilzeitlaufbahnunterbrechung antreten, werden als Typ des Arbeitsvertrags "teilzeitlich“ gekennzeichnet). Für den Zeitraum, in welchem Sie sich in der Laufbahnunterbrechung befinden, geben Sie im Feld „durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers“ = z. B. 19 und als Referenzperson = z. B. 38 an. Im Feld "Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit“ geben Sie Code 4 "Teilzeitunterbrechung der Laufbahn“ an. Achtung: Als Leistungen werden nur die gearbeiteten Stunden angegeben; die Stunden der Laufbahnunterbrechung werden nicht angegeben.

  • Ein Arbeitgeber, der ein ganzes Quartal lang keine Mitarbeiter beschäftigt, braucht keine DmfA (Multifunktionelle Meldung) einzureichen. Dennoch muss Dimona immer auf dem Laufenden gehalten werden: Sobald eine Beschäftigung endet, müssen Sie in Dimona sofort die nötigen Meldungen über den Dienstaustritt vorlegen.

  • Sie nehmen die Meldung der Leistungen vor (Anzahl Tage pro Quartal) unter Code 50 (Krankheit) ohne zeitliche Begrenzung vor (in der früheren LSS-Meldung nicht mehr vorhandene Kranken der Meldung nach 1 Jahr). Ein Arbeitnehmer, der am 1.1.03 bereits mehr als zwölf Monate krank war, wird daher erneut mit der gleichen Anzahl von Tagen unter Code 50 angegeben. Unter Entlohnungen, Ermäßigungen und Beiträgen müssen Sie nichts angeben.

  • Für die DmfA genügt es, dass der Arbeitgeber für das gesamte Unternehmen (nicht an eine natürliche Person gebunden) den Gesamtbetrag des doppelten Urlaubsgeldes bezüglich des Quartals bei den Beiträgen angibt (unter Code 870). Das LSS berechnet darauf insgesamt die Einbehaltung von 13,07 %. Auf der LSS-Meldung vor 2003 musste der Arbeitgeber den Betrag des gesetzlichen doppelten Urlaubsgeldes für jeden Arbeitnehmer getrennt angeben.

  • Ein PDF, das aus den Onlinediensten der DmfA veröffentlicht wird, bleibt 6 Monate lang in Ihrer e-Box Enterprise verfügbar. Wenn diese 6 Monate verstrichen sind, wird die PDF-Datei dauerhaft entfernt. Eine Woche vor Ablauf dieser 6 Monate erhält Ihr Unternehmen eine E-Mail mit der Benachrichtigung, dass das PDF verschwindet. e-Box Enterprise bietet Unternehmen, die die Onlinedienste der Behörden nutzen, einen temporären Speicherplatz.