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Über die DmfA

Multifunktionelle Meldung

  • DmfA ist eine Abkürzung für Déclaration multifonctionelle/ multifunctionele Aangifte (Multifunktionelle Meldung) und ersetzt ab dem ersten Quartal 2003 die LSS-Quartalsmeldung.
  • Mit dieser Meldung übermittelt der Arbeitgeber die Lohn- und Arbeitszeitangaben seiner Arbeitnehmer.
  • Diese Angaben werden so beschrieben und gruppiert, dass alle Einrichtungen der Sozialen Sicherheit mit denselben Informationen arbeiten können.
  • Die Angaben werden durch die verschiedenen Einrichtungen genutzt und deshalb nicht mehr einzeln durch Letztere angefordert. Deshalb wird diese Meldung multifunktionelle genannt. Die DmfA beschränkt sich nicht auf die Meldung und Berechnung der geschuldeten Sozialsicherheitsbeiträge und Ermäßigungen. Sie wird auch durch die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit genutzt, die mit der Gewährung von Sozialversicherungsansprüchen und der Zahlung von Entschädigungen betraut sind. Die Angaben werden von folgenden Sektoren genutzt: Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Pensionen, Berufsrisiken (Fedris) Kindergeld und Jahresurlaub.
  • Diese DmfA bezieht sich auf alle Arbeitgeber, die beim LSS gemeldet sind.

DmfA-Wörterverzeichnis (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster

Zusammenhang zwischen Dimona und MSR

  • Die DmfA steht in Zusammenhang mit zwei anderen Anwendungen:

    Dimona: Diese Erklärung umfasst die Angaben über den Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses mit einem Personalmitglied.

  • Die Meldung eines Sozialrisikos (MSR):

    Im Laufe einer Arbeitsbeziehung können verschiedene Ereignisse eintreten, die sich auf die soziale Stellung eines Arbeitnehmers auswirken. Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise entlassen werden, einen Arbeitsunfall haben oder langfristig erkranken. In diesen Fällen liegt ein Sozialrisiko vor. Im Falle eines sozialen Risikos werden die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit mehr Informationen als die Angaben brauchen, die bereits in den zwei vorigen Meldungen übermittelt wurden. Diese Informationen werden deshalb durch die betreffende Einrichtung mit der Meldung von Sozialrisiken gezielt angefordert, die spezifisch für das Sozialrisiko ist, für das die Meldung vorgenommen wird.

    Auch für die Meldung von Sozialrisiken wird die Meldung auf Papier durch eine elektronische Meldung ersetzt. In einer ersten Phase bleibt es aber möglich, die Meldung auf Papier vorzunehmen.

Weitere Informationen über Dimona, DmfA und MSR

RAllgemeine Informationen

LSS, Direktion Vorschriften
NL 02 509 26 00
FR 02 509 28 03