6.2.8. Zielgruppenermäßigung für Mentoren
Ein Arbeitgeber, der die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in Anspruch nehmen möchte, muss sich dazu verpflichten, Praktika oder eine Ausbildung zu organisieren und mehrere Mentoren mit der Durchführung oder der Betreuung dieser Praktika oder der Ausbildungen zu betrauen.
Ein Mentor ist ein Arbeitnehmer, der Praktika betreut und die Ausbildung gewährleistet von:
- Lehrlingen oder Lehrern aus dem vollzeitlichen technischen und beruflichen Sekundarunterricht oder dem Teilzeitunterricht;
- Arbeitssuchenden unter 26 Jahren, die eine Berufsausbildung besuchen;
- unter 26 Jahre alten Kursteilnehmern des Erwachsenenunterrichts,
- unter 26 Jahre alten Kursteilnehmern, die eine von der zuständigen Gemeinschaft anerkannte Ausbildung besuchen.
Ein Arbeitnehmer wird nur dann als Mentor betrachtet, wenn
- er über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Beruf verfügt, der als Praktikum oder Ausbildung gelehrt wird,
- er über ein Zeugnis verfügt, aus dem hervorgeht, dass er eine Mentorausbildung erfolgreich besucht hat, oder eine Beurteilung zur Bestätigung seiner Kompetenzen als Mentor vorweisen kann.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Praktika oder eine Ausbildung zu organisieren, wird vom LSSPLV auf der Grundlage der Meldung der Praktikanten, Kursteilnehmer, Lehrlinge... in der Dimona oder der DmfAPPL festgelegt.
Eine Zielgruppenermäßigung für Mentoren kann ein Arbeitgeber nur dann beanspruchen, wenn er der Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt des FÖD BASK folgende Belege überreicht:
- ein Verzeichnis der beschäftigten Mentoren,
- für jeden Mentor den Nachweis über die erforderliche minimale praktische Erfahrung,
- für jeden Mentor eine Kopie des Zeugnisses über die besuchte Mentorausbildung.
Die Unterlagen sind beim FÖD BASK spätestens am letzten Tag des Quartals nach dem Quartal des Antrags der Zielgruppenermäßigung einzureichen. Bei Überschreiten dieser Frist wird die Zielgruppenermäßigung erst ab dem Quartal gewährt, in dem diese Voraussetzung erfüllt wird.
Die Höhe der Zielgruppenermäßigung beträgt 800 Euro pro Quartal und wird während der Gültigkeitsdauer des Vertrags oder maximal vier Quartale gewährt.
In einem bestimmten Quartal kann der Arbeitgeber die Zielgruppenermäßigung für Mentoren für eine Anzahl von Mentoren beanspruchen, die einem Fünftel der Anzahl Personen entspricht, deren Praktikum oder Ausbildung in diesem Quartal beginnt, läuft oder endet. Die Aufrundung dieser Teilung erfolgt auf die größere Einheit.
Weitere Informationen über die von Mentoren zu erfüllenden Bedingungen finden Sie auf der Website des FÖD BASK.