6.3.5.2. Betroffene Arbeitgeber
Alle beim LSSPLV angeschlossenen provinzialen und lokalen öffentlichen Verwaltungen fallen in den Anwendungsbereich der Berufskrankheitsregelung für den öffentlichen Sektor.
Alle beim LSSPLV angeschlossenen provinzialen und lokalen öffentlichen Verwaltungen fallen in den Anwendungsbereich der Berufskrankheitsregelung für den öffentlichen Sektor.