Kinderbetreuung
Um Kinderbetreuungsinitiativen zu fördern, erhob das LSS einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag. Dieser Beitrag wurde ab dem 01.01.1999 geschuldet. Er ersetzte den früher geschuldeten Beitrag für Kinderbetreuungsinitiativen, hatte jedoch einen breiteren Anwendungsbereich.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen - Beitrag für Kinderbetreuung
Der Beitrag für Familienbeihilfen wurde in die Grundbeiträge integriert, die für die betreffenden Arbeitnehmer zu zahlen sind.