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Sportler

Welche Sportler sind meldepflichtig?

Bei entlohnten Sportlern gibt es einen Unterschied zwischen denen, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, und jenen, die nicht darunter fallen.

Dieses Gesetz definiert einen entlohnten Sportler als denjenigen, der sich gegen ein Gehalt, das einen bestimmten Betrag überschreitet, verpflichtet, sich unter der Autorität einer anderen Person auf einen Sportwettbewerb vorzubereiten oder daran teilzunehmen. Dabei wird der Gesamtbetrag berücksichtigt, auf den der Sportler Recht hat (festes Gehalt, Gewinnprämien, Unkostenvergütungen usw.). Dieser Jahresbetrag ist für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 auf 9.600,00 EUR festgesetzt.

Frühere Beträge:

  • 6.841,27 EUR für die Periode vom 01.07.2000 bis zum 30.06.2001;
  • 7.260,00 EUR für die Periode vom 01.07.2001 bis 30.06.2002;
  • 7.405,00 EUR für die Periode vom Montag, 1. Juli 2002 bis Montag, 30. Juni 2003;
  • 7.553,00 EUR für die Periode vom Dienstag, 1. Juli 2003 bis Mittwoch, 30. Juni 2004;
  • 7.704,00 EUR für die Periode vom Donnerstag, 1. Juli 2004 bis Donnerstag, 30. Juni 2005;
  • 7.858,00 EUR für die Periode vom Freitag, 1. Juli 2005 bis Freitag, 30. Juni 2006;
  • 8.015,00 EUR für die Periode vom Samstag, 1. Juli 2006 bis Samstag, 30. Juni 2007;
  • 8.175,00 EUR für die Periode vom Sonntag, 1. Juli 2007 bis Montag, 30. Juni 2008;
  • 8.505,00 EUR für die Periode vom Dienstag, 1. Juli 2008 bis Dienstag, 30. Juni 2009;
  • 8.675,00 EUR für die Periode vom Mittwoch, 1. Juli 2009 bis Donnerstag, 30. Juni 2011;
  • 8.850,00 EUR für die Periode vom Freitag, 1. Juli 2011 bis Samstag, 30. Juni 2012;
  • 9.027,00 EUR für die Periode vom Sonntag, 1. Juli 2012 bis Sonntag, 30. Juni 2013;
  • 9.208,00 EUR für die Periode vom Montag, 1. Juli 2013 bis Montag, 30. Juni 2014;
  • 9.400,00 EUR für die Periode vom 01.07.2014 bis 30.06.2015;

Sportler im Sinne dieses Gesetzes gelten, ohne Möglichkeit des Gegenbeweises, als durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden. Deshalb müssen sie beim LSS gemeldet werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen sowie Fußball- und Basketballschiedsrichter, deren Lohn die oben genannten Beträge erreicht, durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden sind. Der Fußballverband KBVB-URBSFA wird als Arbeitgeber der Schiedsrichter betrachtet.

Personen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie in Erfüllung eines Arbeitsvertrags arbeiten. Das heißt, dass sie ihre Leistungen unter der Autorität einer bestimmten Person erbringen und für ihre Leistungen ein Gehalt empfangen, das mehr als eine Rückerstattung von Kosten ist, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Berechnungsgrundlage

Die Beiträge werden in bestimmten Fällen auf der Grundlage eines pauschalen Monatsbetrags berechnet. Ab 01.01.2008 wird dieser monatliche Betrag an den Höchstbetrag angeglichen, der gemäß Artikel 111 des Königlichen Erlasses vom 25.11.1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient. Ab 01.07.2015 entspricht dieser Betrag 2.175,13 EUR.

Frühere Beträge:

  • von 01.01.2008 bis 30.04.2008 beläuft sich der Betrag auf 1.832,49 EUR,
  • von 01.05.2008 bis 31.08.2008 entspricht dies 1.869,09 EUR,
  • von 01.09.2008 bis 31.12.2008 entspricht dies 1.906,46 EUR,
  • von 01.01.2009 bis 31.08.2010 entspricht dies 1.921,71 EUR,
  • von 01.09.2010 bis 28.02.2011 entspricht dies 1960,18 EUR,
  • von 01.03.2011 bis 30.04.2011 entspricht dies 1.984,68 EUR,
  • von 01.05.2011 bis 31.01.2012 entspricht dies 2.024,27 EUR,
  • von 01.02.2012 bis 30.11.2012 entspricht dies 2.064,81 EUR,
  • von 01.12.2012 bis 31.03.2013 beläuft sich der Betrag auf 2.106,15 EUR,
  • von 01.04.2013 bis 30.06.2015 beläuft sich der Betrag auf 2.148,27 EUR.

Dies gilt sowohl für Sportler, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, als auch für entlohnte Sportler, die nicht unter dieses Gesetz fallen.

Falls der Bruttomonatslohn des Sportlers mindestens 2.175,13 EUR (ab Mittwoch, 1. Juli 2015) beträgt, werden die Beiträge anhand dieses Betrags berechnet, ansonsten auf Basis des realen Lohns.

Die Beiträge für Fußballtrainer und Schiedsrichter, die auf der Grundlage des Gesetzes vom 24.02.1978 oder aufgrund ihrer Ausführung eines Arbeitsvertrags sozialversicherungspflichtig sind, werden nicht aufgrund dieser Pauschallöhne berechnet. Sie werden stets auf der Grundlage ihres realen Lohns berechnet.

Wer ist der Arbeitgeber von Radrennfahrern?

Radrennfahrer, die Inhaber einer durch den belgischen Radsportverband ausgestellten Bescheinigung als Berufsradrennfahrer sind, werden vom belgischen Radsportverband beim LSS gemeldet. Für Radrennfahrer, die keine derartige Genehmigung besitzen (z. B. einige Ausländer), gelten die gleichen Regeln wie für andere entlohnte Sportler.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Meldung von Sportlern

! Die Art der Meldung von Sportlern hängt nicht nur von der Höhe der erhaltenen Löhne ab, sondern auch von der paritätischen Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich sie fallen!

In der DMFA muss die Meldung von entlohnten Sportlern und Gleichgestellten folgendermaßen vor sich gehen:

Art Sportler

Entlohnung auf

Jahresbasis

PK

KAT

ANKZ

JU

Lohn-
mäß.

Beitr.
FBK
Zweiter
Pfeiler

Berechnungsgrundlage
= Pauschale

Strukt.
Erm.

Zielgr.
-Erm.

Soz.
mar.

Arbeits
-bonus

Sportler

≥ 9600 €

223

070

494

/

/

830

Ja

/

Ja

/

Ja

< 9600 €

329.01

176

494

/

/

830
835

Ja

/

Ja

/

Ja

329.02
329.03

076

494

/

/

833
830

Ja

/

Ja

/

Ja

200

076

494

/

/

831

Ja

/

Ja

/

Ja

Sportler
-> Ende 18 Jahre

≥ 9600 €

223

070

487

/

/

830

Ja

/

Ja

/

/

< 9600 €

329.01

176

487

/

/

830
835

Ja

/

Ja

/

/

329.02
329.03

076

487

/

/

833
830

Ja

/

Ja

/

/

200

076

487

/

/

831

Ja

/

Ja

/

/

Fußballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen

≥ 9600 €

223

070

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

/

Ja

< 9600 €

329.01

262

495

Ja

Ja

830
835

/

Ja

Ja

Ja

Ja

329.02

362

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

Ja

Ja

329.03

762
862

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

Ja

Ja

200

010
210

495

Ja

Ja

831

/

Ja

Ja

/

Ja

Fußball- oder Basketballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen ->
Ende 18 Jahre

≥ 9600 €

223

070

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

< 9600 €

329.01

262

487

Ja

/

830
835

/

/

Ja

/

/

329.02

362

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

329.03

762
862

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

200

010
210

487

Ja

/

831

/

/

Ja

/

/