Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Tageseltern

Es handelt sich um natürliche Personen, die in einer Wohnung für die Betreuung von Kindern innerhalb einer Familie sorgen und die einem Dienst beigetreten sind, mit dem sie nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Dieser Dienst wurde dazu durch die zuständige Anstalt zugelassen, kraft entweder des Erlasses der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 29.03.1993 zur allgemeinen Regelung über die Betreuungseinrichtungen, die durch das Office de la Naissance et de l’Enfance bezuschusst werden, oder kraft des Erlasses der Flämischen Regierung vom 23.02.2001 über Bedingungen hinsichtlich der Zulassung und Bezuschussung von Kindertagesstätten und Diensten für Betreuungsfamilien oder kraft des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 24.06.1999 über Kinderbetreuung.

Der anerkannte Betreuungsdienst wird als ihr Arbeitgeber betrachtet.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Meldung von Sportlern

Diese ausländischen Stipendiaten werden im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit der spezifischen Arbeitnehmerkennzahl 497 Typ 0 angegeben.

Ihre Beiträge werden auf eine besondere Art berechnet.

Ab 1/2015 müssen Tageseltern, die im Rahmen des Pilotprojekts eingestellt werden, das durch das KAA vom 22.12.2014 innerhalb der PK 331 vorgesehen ist, mit Arbeitnehmerkennzahl 495 Typ 0 und Statut „D1“ im Feld 00053 von Block 90015 „Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile“ als normale Arbeitnehmer angegeben werden.