Über Meldepflicht
Übersicht
- Was?
- Wer führt diese Meldung aus??
- Wer wird gemeldet?
- Wann?
- Wer ist befreit?
- Wie melden?
- So sieht der Limosa-1-Meldungsnachweis aus?
- QR-Code
- Ihr eigener Meldungsnachweis
- Wenn Sie keine Meldung vornehmen
- Ab wann muss eine Meldung erfolgen?
- Welche Daten benötigen Sie?
- Wie lange bleibt ein Limosa-1-Nachweis gültig?
- Die Originalmeldung
Was?
Wenn Sie in Belgien vorübergehend einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen, muss dieser Ihnen einen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen.
Sie müssen danach fragen.
Kann Ihnen dieser Arbeitnehmer keinen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen, müssen Sie das den Behörden melden.
Wer führt diese Meldung aus?
Sie müssen diese Meldung vornehmen, wenn die Aktivitäten bei Ihnen ausgeführt werden.
Sie können die Meldung auch durch einen Dritten ausführen lassen.
Wer wird gemeldet?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige müssen einen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen.
Lesen Sie mehr über Wer wird gemeldet
Wann?
Sie müssen die Limosa-1-Meldungsnachweise vor Beginn der Aktivitäten in Belgien beantragen.
Kann eine Person keinen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen, müssen Sie das sofort melden.
Wer ist befreit?
Bestimmte Personen benötigen aufgrund der Art und Dauer ihres Aufenthalts keinen Meldungsnachweis.
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Wie melden?
Sie müssen zuerst einen Benutzernamen und ein Kennwort beantragen.
Danach können Sie über die Web-Anwendung schnell und einfach eine Meldung vornehmen.
So sieht der Limosa-1-Meldungsnachweis aus?
Von jeder Meldung erhält der Antragsteller unverzüglich eine Limosa-1-Empfangsbescheinigung .pdf - Neues Fenster. Die elektronischen Versionen dieser Empfangsbescheinigungen sind auszudrucken.
QR-Code
Seit 01.03.2014 umfasst der Meldungsnachweis L1 einen QR-Code. Damit können Sie Personen, die Immobilienarbeiten ausführen, ganz einfach in Checkinatwork registrieren. Ab 14.04.2015 enthält der QR-Code auch die wichtigsten Daten aus der Limosa-Meldung.
Lesen Sie mehr über den QR-Code
Ihr eigener Meldungsnachweis
Für jede von Ihnen vorgenommene Meldung erhalten Sie ebenfalls einen spezifischen Limosa-Meldungsnachweis.
Dieses Dokument müssen Sie den Inspektionsdiensten vorlegen können.
Wenn Sie keine Meldung vornehmen
Wenn Sie den Behörden einen fehlenden Limosa-1-Meldungsnachweis nicht angeben, kann das straf- oder zivilrechtliche Folgen haben.
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Ab wann muss eine Meldung erfolgen?
Und was ist zu tun bei Tätigkeiten, die bereits begonnen wurden, oder bei aufeinander folgenden Verträgen?
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Welche Daten benötigen Sie?
Wenn Sie das Fehlen eines Limosa-1-Nachweises melden?
Lesen Sie mehr über "Welche Daten benötigen Sie?"
Wie lange bleibt ein Limosa-1-Nachweis gültig?
Und was geschieht, falls der Auftrag länger als ursprünglich gemeldet dauert?
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Die Originalmeldung
Im Rahmen dieser Meldepflicht können Sie die Originalmeldung auch in Vertretung des ausländischen Arbeitgebers oder Selbständigen vornehmen.