Was sind die Folgen einer Missachtung der Meldepflicht?
Die Limosa-Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Wird die Meldepflicht nicht erfüllt, kann dies zu straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen.
Folgende Personen und Organisationen sind strafwürdig:
- der Arbeitgeber oder sein Angestellter oder Bevollmächtigter
- der entsandte Selbständige
Auch der belgische Auftraggeber, bei dem oder für den die Arbeiten in Belgien ausgeführt werden, kann rechtlich verfolgt werden. Allerdings nur in dem Fall, in dem er eine fehlenden Limosa-1-Bescheinigung nicht den Behörden meldet.