Am 11. April ändert sich die URL des Onlinedienstes Checkinatwork, der im Unternehmensportal verfügbar ist.
Haben Sie den Link in Ihren Favoriten? Dann ersetzen Sie bitte ab dem 11. April die aktuelle URL durch die neue, damit Sie den Onlinedienst weiterhin als Favorit nutzen können.
Zur Erinnerung: Die Anwesenheitsregistrierung ist auch für diejenigen Architekten Pflicht, die als Projektleiter für den Entwurf oder als Projektleiter für die Ausführungskontrolle tätig sind.
Praktisch:
Der anmeldende Unternehmer muss den Architekten in der Arbeitsmeldung erwähnen, wenn er die Funktion des für den Entwurf verantwortlichen Projektleiters oder des für die Ausführung verantwortlichen Projektleiters wahrnimmt. Der Architekt gehört nicht zur Kette der Unterauftragnehmer des anmeldenden Unternehmers und sollte daher NICHT als Unterauftragnehmer in der Arbeitsmeldung angegeben werden.
Der Architekt kann seine Anwesenheit im Onlinedienst Checkinatwork mit seiner Unternehmensnummer registrieren. Wird die Funktion des für den Entwurf verantwortlichen Projektleiters oder des für die Ausführung verantwortlichen Projektleiters von einem Architektenbüro wahrgenommen, das sich anderer unabhängiger Architekten bedient, muss die Registrierung unter der Unternehmensnummer des Architektenbüros erfolgen (siehe Anleitung auf den Seiten 14-15 der FAQ zur Anwesenheitsregistrierung bei Immobilienarbeiten (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster. Ausländische Koordinatoren können sich mit dem 17-stelligen Code der Limosa-Meldung registrieren.
Der Onlinedienst Arbeitsmeldung erlaubt nur die Angabe eines Unternehmens in der Rolle des für den Entwurf verantwortlichen Projektleiters oder des für die Ausführung verantwortlichen Projektleiters. Wenn es mehrere Unternehmen gibt, die diese Funktionen ausführen, oder wenn sie von einem Unternehmen ohne belgische ZUD-Nummer ausgeführt werden, wird empfohlen, dass der anmeldende Unternehmer dies im Kommentar der Arbeitsmeldung erwähnt.
Checkinatwork ist der Onlinedienst zur Erfassung der Anwesenheit bei Immobilienarbeiten, mit Ausnahme bestimmter Tätigkeiten aus der Land- und Forstwirtschaft und dem Gartenbau, die ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgenommen sind; die Lieferung von Frischbeton und zur Fleischwirtschaft gehörende Tätigkeiten. Es geht um die Registrierung:
Über Checkinatwork registrieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwesenheit ihrer eigenen Arbeitnehmer, ihrer Subunternehmer und ihrer selbstständigen Unternehmer. Die Arbeitnehmer oder selbstständigen Unternehmer können sich auch selbst im System anmelden.
Die Registrierung muss täglich erfolgen, und zwar bevor die Person, die die Leistungen erbringt, die Arbeit aufnimmt.
Die Arbeitsplätze, an denen die Anwesenheitsregistrierung über Checkinatwork durchzuführen ist, müssen in der Meldung von Arbeiten angegeben worden sein.