Administrative Anweisungen LSS
für: Arbeitgeber (provinziale und lokale Verwaltungen ausgenommen)
Seit 1. April 2007 soll der belgische Benutzer vor jeder Beschäftigung entsandter Arbeitnehmer, Selbständiger und/oder Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise nach Belgien arbeiten kommen, prüfen, ob diese Personen über eine LIMOSA-Empfangsbescheinigung verfügen. Ist dies nicht der Fall, so soll der Benutzer dies beim Landesamt für Soziale Sicherheit melden.