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Systemberichtigungen

für: provinziale und lokale Verwaltungen

Die Systemberichtigungen ermöglichen - ob mit oder ohne Vorhandensein der zu validierenden Daten - eine Diagnose auf Ebene der natürlichen Person oder des Beitrags unabhängig von einer natürlichen Person.

  • Die Elemente (Arbeitnehmerzeile oder von einer natürlichen Person unabhängiger Beitrag), für die es keine zu validierenden Elemente gibt, werden sichere Elemente genannt.
    Diese Elemente können keine, eine oder mehrere sichere Berichtigungen beinhalten.
    Sie sind daher nicht unbedingt Teil der Berichtigung.
  • Elemente, bei denen mindestens eine Angabe zu validieren ist, werden zu validierende Elemente genannt.
    Diese Elemente können sichere Berichtigungen aufweisen. Sie sind daher nicht unbedingt Teil der Berichtigung.

Werden bestimmte Kontrollen auf allen Arbeitnehmerzeilen vorgenommen, erfolgt die anschließende Diagnose auf Ebene der natürlichen Person.
Natürliche Personen, für die keine Arbeitnehmerzeile zu validieren ist, werden als sicher bezeichnet.
Natürliche Personen, für die mindestens eine Arbeitnehmerzeile zu validieren ist, gelten als zu validieren.

Kurz gefasst:
Natürliche Personen und sichere Beiträge, die unahbängig von einer natürlichen Person sind, werden automatisch bearbeitet und die eventuellen Berichtigungen werden unmittelbar nach dem gemeldeten Teil gespeichert.
Natürliche Personen und Beiträge, die unahbängig von einer zu validierenden natürlichen Person sind, werden in einem zu validierenden Vorschlag untergebracht, der von den Bediensteten des LSS zu prüfen ist. Sie können abgelehnt oder angenommen werden, gegebenenfalls mit einer Änderung durch den Bediensteten.