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DmfAPPL per Batch

Einreichen oder Ändern per Batch - DmfAPPL Request

für: provinziale und lokale Verwaltungen

schließen 12.08.2022: Schrittweise Abschaffung der DmfAPPL

Seit dem 1. Januar 2022 sind die Provinz- und Kommunalverwaltungen in die Prozesse des LSS integriert. Für alle Zeiträume ab dem 1. Quartal 2022 melden Sie die Lohn- und Arbeitszeiten in der DmfA.

Bitte beachten Sie:

Die Lohn- und Arbeitszeitdaten für die Zeiträume bis zum 4. Quartal 2021 müssen noch in der DmfAPPL gemeldet werden.

Dies gilt auch für mögliche Änderungsmeldungen zu den Lohn- und Arbeitszeitdaten, die Sie weiterhin in der DmfAPPL melden müssen, wenn Sie Zeiträume bis zum 4. Quartal 2021 betreffen.

Mit diesem strukturierten Bericht kann der letzte Stand einer DmfAPPL-Meldung abgefragt werden, entweder als Ganzes oder auf dem Niveau von einer oder mehreren natürlichen Personen und/oder einem oder mehreren Beiträgen, die nicht an eine natürliche Person gebunden sind.

  • Wenn sich die Abfrage auf eine Meldung als Ganzes bezieht, wird der Bericht nur die Daten enthalten, mit denen die Meldung identifiziert werden kann (Quartal, LSS-Eintragungsnummer, Begriff Kuratel, eindeutige Unternehmensnummer).
  • Wenn sich die Abfrage auf einzelne Elemente bezieht, müssen die folgenden Daten gleichfalls mitgeteilt werden:
    • für eine natürliche Person: entweder die INSS des Arbeitnehmers oder die folgenden Angaben: Name des Arbeitnehmers, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Ländercode und Staatsbürgerschaft.
    • für einen Beitrag, der nicht an eine natürliche Person gebunden ist: die Kategorie des Arbeitgebers, für den ein Beitrag, der nicht an eine natürliche Person gebunden ist, geschuldet wird und die dazugehörige Arbeitnehmerkennzahl.

Weitere Informationen über das Glossar und die XML-Dokumentation des Konsultationsantrags finden Sie unter Techlib