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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2018/3

Übersicht

Anpassung der Ermäßigungen der Lohnhöchstsätze

(03/09/2018)

Infolge einer Überschreitung des Schwellenindexes im laufe des Monats August 2018 werden einige Lohnhöchstsätze für die Berechnung von Beitragsermäßigungen geändert. Dies kann auch Auswirkungen auf einige Übergangsmaßnahmen der regionalisierten Ermäßigungen ab dem 01.10.2018 haben.


Strukturelle Ermäßigung

Anpassung der obersten Lohngrenze der Niedriglohnkomponente (S0) und der Untergrenze der Hochlohnkomponente (S1) der strukturellen Ermäßigung

   S0   1/2018
 S0   4/2018
 S1   1/2018
 S1   4/2018
 R Kategorie 1
 8.850,00  9.027,00  0,00  0,00
 R Kategorie 2
 7.400,00  7.548,00  12.990,00  13.249,80
 R Kategorie 3 mit Lohnmäßigung       
 9.450,00  9.639,00  0,00  0,00
 R Kategorie 3 ohne Lohnmäßigung
 8.850,00  9.027,00  0,00  0,00
 

Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer

  • Deutschsprachige Gemeinschaft:  13.942,47 EUR (fester Betrag)
  • Brüssel: 10.710,00 EUR (indexiert)
  • Flandern: 13.400,00 EUR (fester Betrag)
  • Wallonien: 14.221,32 EUR (indexiert)

Zielgruppenermäßigung Jugendliche

  • Allgemeine Regelung/Übergangsmaßnahmen: 9.000,00 EUR (fester Betrag)
  • Flandern: 7.500,00 / 8.100,00 EUR (fester Betrag)

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

  • Deutschsprachigen Gemeinschaft:
    • < 30 Jahre: 7.178,76 (fester Betrag)
    • >= 30 Jahre: 13.942,47 (fester Betrag)
  • Brüssel und Flandern:
    • < 30 Jahre: nicht länger zutreffend
    • >= 30 Jahre: 13.942,47 (fester Betrag)
  • Übergangsmaßnahmen Wallonie:
    • < 30 Jahre: nicht länger zutreffend
    • >= 30 Jahre: 14.221,32 (indexiert)

Zielgruppenermäßigung Künstler

  • Allgemeine Regelung/Übergangsmaßnahmen: 4.781,43 (indexiert)

Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

  • S0 = 3.009,00 (indexiert)
  • S1 = 4.416,60 (indexiert)

Arbeitsbonus - Grenzbeträge

(03/09/2018)

Infolge der Entwicklung der Indexziffer der Verbraucherpreise erfolgte eine Anpassung der Lohngrenzen zur Berechnung des Arbeitsbonus. Vier Koeffizienten, die Sie bei der Berechnung benötigen, wurden ebenfalls geändert. Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die neuen Beträge an dem 01.09.2018.

Angestellte (*)

S (Referenzmonatslohn zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.641,62
1.641,62 und ≤ 2.560,57
> 2.560,57

201,62
201,62 - ( 0,2194 x (S - 1.641,62))
0,00

Arbeiter (**)

S (Referenzmonatslohn zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.641,62
> 1.641,62 und ≤ 2.560,57
> 2.560,57

217,75
217,75 - (0,2370 x (S - 1.641,62))
0,00

(*) Mit „Angestellte“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 100 % anzugeben sind, d. h. z. B. auch Arbeiter im öffentlichen Sektor.
(**) Mit „Arbeiter“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 108 % anzugeben sind, d.h. z. B. auch Künstler.

Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen

(03/09/2018)

Infolge der Entwicklung der Indexziffer der Verbraucherpreise erfolgte zum 01.09.2018 eine Anpassung der Grenzbeträge für die Berechnung der maximalen Einbehaltung auf die Ergänzungserstattungen:

Grenzbeträge nach Indexierung und unter Anwendung des Neubewertungskoeffizienten:

(in EUR)

vollzeitlich, mit Familienlast

vollzeitlich, ohne Familienlast

halbzeitlich, mit Familienlast

halbzeitlich, ohne Familienlast

Grundbetrag

1.130,44

938,50

565,22

469,25

ab 01.06.2017 1.705,91 1.416,26 852,95 708,13
ab 01.01.2018 1.712,05 1.421,35 856,02 710,68
ab 01.09.2018 1.746,22 1.449,73 873,11 724,86

Maribel Sozial - Änderungen in der DmfA

(09/08/2018)

In der DmfAPPL werden ab dem 4. Quartal 2018 einige neue Angaben verlangt, um die finanzielle Entschädigung für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung durch den Fonds Soziale Maribel korrekt auszuzahlen.

Das Feld ‚durchschnittliche Anzahl bezuschusste Stunden pro Woche des Arbeitnehmers‘ wird auf der Ebene der Beschäftigungszeile für die Arbeitnehmer eingetragen, die im Rahmen der Sozialen Maribel eingestellt sind. In diesem Feld wird die Zahl der Stunden pro Woche angegeben, deren Bruttolohn durch Mittel der Sozialen Maribel finanziert wird.

Ein Entlohnungscode 025 wird für die Angabe des Gesamtbetrag der ‚anderen Beiträge und Subventionen als der Sozialen Maribel‘ eingetragen. Der Betrag verringert die Bruttolohnkosten des Arbeitnehmers und wird vom Fonds Soziale Maribel von der zugewiesenen finanziellen Entschädigung abgezogen. Gemeint sind u. a.

  • die Aktivierung des Arbeitslosengeldes oder des Eingliederungseinkommens (z. B. Activa, SINE, impulsion...)
  • die Lohnkostensubventionen oder Beiträge einer Behörde (z. B. Beitrag bezuschusstes Vertragspersonal, Entschädigung der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung usw.)
  • die Leistungen eines Unfallversicherers 
  • die Erstattung von bezahltem Bildungsurlaub

Der mit dem Code 025 angegebene Betrag hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung. Die strukturelle Ermäßigung und die Zielgruppenermäßigungen werden nicht mit dem Code 025 angegeben, sondern vom LSS automatisch verrechnet.

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen müssen auch weiterhin die Felder ‚nichtkommerzielle Maßnahmen‘ und ‚Datum der Zuweisung der neuen Sozialen Maribel‘ ausfüllen.