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Zahlungen von mehr als 30.000 EUR pro Jahr

Wenn die Summe der Zahlungen von Beiträgen und/oder Prämien für den Aufbau einer ergänzenden Pension eines Arbeitnehmers während des Jahres vor dem Beitragsjahr den Betrag von 30.000 EUR (nicht indexiert) pro Jahr überschreitet, dann schuldet der Arbeitgeber ab dem 01.01.2018 für den Teil der Prämien, der 30.000 EUR überschreitet, einen besonderen Arbeitgeberbeitrag von 3 %. Der Betrag von 30.000 EUR berücksichtigt die Veränderungen des Verbraucherpreisindex und wird am 1. Januar nach dem Jahr, in dem der Schwellenindex überschritten wurde, angepasst. Ab 01.01.2012 entspricht der indexierte Betrag 32.472,00 EUR.

Vorangegangene Beträge:
  • 30.000,00 EUR für das Beitragsjahr 2012;
  • 31.212,00 EUR für das Beitragsjahr 2013, 2014, 2015 und auch für 2016;
  • 31.836,00 EUR für das Beitragsjahr 2017.