Großzügigkeiten
Inhalt
- Entschädigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Das Abgangsurlaubsgeld - Urlaubsregelung Privatangestellte
- Sachvorteile
- Erstattung von Kosten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Betriebsfahrzeuge und Mobilitätsentschädigung
- Öko-Schecks
- Sport-/Kulturschecks
- Geschenke / Geschenkschecks
- Dienstalterszulage
- Ergänzungen zu sozialen Vorteilen
- Großzügigkeiten
- Preisvorteile
- Gewinnbeteiligungen und Gewinnprämien - Aktien - Aktienoptionen
- PC-Plan
- Sanfter Übergang
- Der Lohnbegriff für statutarisches Personal - Sozialversicherungsbeiträge
Einige Vorteile sind tatsächlich Großzügigkeiten und werden aus diesem Grund nicht als Lohn betrachtet. Um als Großzügigkeit betrachtet zu werden, muss es sich auf jeden Fall um
- Vorteile handeln, die der Arbeitgeber spontan anlässlich eines besonderen Ereignisses
- im Unternehmen (z. B. des 50-jährigen Bestehens des Unternehmens)
- oder im Leben des Arbeitnehmers (z. B. bei einem großen Brandschaden am Haus des Arbeitnehmers)
- sofern es in dem Unternehmen nicht üblich ist, derartige Vorteile zu gewähren,
- sofern der Arbeitnehmer darauf keine Ansprüche geltend machen kann
- und sofern kein direkter Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt.