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Allgemeines

Jede dem LSS angeschlossene Verwaltung ist verpflichtet, beim LSS vierteljährlich eine multifunktionelle Quartalsmeldung für provinziale und lokale Verwaltungen (DmfAPPL) als Nachweis über den Betrag der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge einzureichen. Die Meldung muss namentlich erfolgen und enthält auch einige Angaben, die von Anstalten verwendet werden, die für die Bezahlung der Leistungen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit zuständig sind (Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Pensionen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Jahresurlaub der Arbeitnehmer).