Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Internationale soziale Sicherheit

Internationale Abkommen über soziale Sicherheit tragen zur reibungslosen und freien Freizügigkeit von Personen von einem Vertragsland in ein anderes bei, indem sie Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit sichern.

    Ein internationales Abkommen über soziale Sicherheit koordiniert die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften, ändert diese aber nicht. Grundsätzlich erstreckt sich ein internationales Abkommen nicht auf die Sozialhilfe oder die medizinische Versorgung.

    Um die Mobilität von Personen zwischen Ländern zu erleichtern, hat Belgien internationale Abkommen mit verschiedenen Ländern geschlossen (multilaterale Abkommen) oder zwischen zwei Ländern (bilaterale Abkommen).

    In der Regel werden multilaterale Abkommen im Rahmen einer internationalen Organisation geschlossen, beispielsweise mit:  

    • der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO - Europäisches Übereinkommen über die soziale Sicherheit der im internationalen Verkehrswesen beschäftigten Arbeitnehmer);
    • dem Europarat (Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit).

    Internationale Sozialversicherungsabkommen regeln im Allgemeinen die Anwendung der nationalen Sozialversicherungsgesetze, wenn Sie von einem Land in ein anderes ziehen. 

    Die internationalen Abkommen über soziale Sicherheit, die Belgien unterzeichnet hat, verfolgen im Großen und Ganzen die gleichen Ziele:

    • Streben nach Gleichbehandlung: Personen, für die die Rechtsvorschriften der vereinigenden Länder gelten, haben in der gleichen Situation die gleichen Rechte und Pflichten (Anspruch auf die gleichen Leistungen, gleiche obligatorische Mitfinanzierung der sozialen Sicherheit durch Beiträge oder Steuern usw.);
    • Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit: Um zu vermeiden, dass eine Person mehreren oder gar keinen Rechtsvorschriften unterliegt, legen die Abkommen die Regeln fest, die bestimmen, welche Rechtsvorschriften anwendbar sind; 
    • Sicherung der erworbenen oder nahezu erworbenen Ansprüche: Die in den Vertragsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten werden für die Begründung oder Berechnung von Leistungsansprüchen zusammengerechnet (z. B. Altersrenten);
    • Gewährleistung der Exportierbarkeit von Sozialversicherungsleistungen: Die Wohnsitzbedingungen für die Gewährung von Leistungen werden aufgehoben (z. B. Invaliditätsrenten).