Die Zugang für mein Unternehmen verwalten
Der gesicherte Zugriff Ihres Unternehmens muss von einem gesetzlichen aktiviert werden. Ein gesetzlicher Vertreter ist eine Person, die in der Satzung des entsprechenden Unternehmens aufgeführt wird, über eine aktive Vollmacht verfügt und innerhalb des Unternehmens zeichnungsberechtigt ist.
Sie wissen nicht, wer die gesetzlichen Vertreter Ihres Unternehmens sind? Über Ihre Unternehmensnummer können Sie es in der Public Search der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) herausfinden.
Die folgenden Aufgaben können nur von einem gesetzlichen Vertreter ausgeführt werden:
- Den Hauptzugangsverwalter bestimmen oder ersetzen
- Einen Sozialdienstleister bestimmen, ersetzen oder streichen
- e-Box Enterprise aktivieren
Den Hauptzugangsverwalter bestimmen oder ersetzen
Die Ernennung oder der Austausch des Hauptzugangsverwalters erfolgt in CSAM, dem Authentifizierungssystem der öffentlichen Verwaltung. Wenn Sie einen gesicherten Zugriff auf dieses Portal haben, verfügt Ihr Unternehmen bereits über einen zentralen Zugangsverwalter.
Verlässt diese Person Ihr Unternehmen? In diesem Fall müssen Sie den bisherigen zentralen Zugangsverwalter durch eine andere Person ersetzen. Wenn Sie dies nicht tun, hat eine Person, die nicht mehr für Ihr Unternehmen arbeitet, weiterhin Zugang zu Ihren Daten.
In CSAM können Sie auch den bisherigen Hauptzugangsverwalter ersetzen. Das System zeigt Ihnen an, dass für Ihr Unternehmen bereits ein Hauptzugangsverwalter vorhanden ist. Sie müssen den Wechsel bestätigen, indem Sie die persönlichen Daten des neuen Hauptzugangsverwalters eingeben:
- Name und Vorname
- Nationalregisternummer
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Einen Sozialdienstleister bestimmen, ersetzen oder streichen
Sie können einen Sozialdienstleister mit der Sozialverwaltung Ihres Unternehmens beauftragen. Bei einem Sozialdienstleister handelt es sich um eine juristische Person, die nicht Ihrem Unternehmen angehört und der Sie den Zugang zu den gesicherten Onlinediensten der Sozialen Sicherheit übertragen, damit Sie in Ihrem Namen eine Reihe von Pflichten erledigt. Als Sozialdienstleister kommen in Frage:
- ein zugelassenes Sozialsekretariat
- ein Steuerberater oder
- ein anderer Vertreter, der Sie bei Ihrer Sozialverwaltung unterstützt.
Stellen Sie eine Vollmacht aus, indem Sie eine elektronische Bevollmächtigung ausfüllen und die Person im Onlinedienst Mahis hinzufügen.
Die Vollmacht ist gültig, wenn sie die digitale Unterschrift eines gesetzlichen Unternehmensvertreters und eines Sozialdienstleisters aufweist. Mahis ist ein gesicherter Onlinedienst, weshalb Sie über einen gesicherten Zugang verfügen müssen, um die Bevollmächtigung dort einzustellen. Sie können das Einstellen auch von einem Sozialdienstleister erledigen lassen.
Zum Ändern und Kündigen von Vollmachten nutzen Sie ebenfalls Mahis.
Sie benötigen nähere Informationen? Besuchen Sie die Seite Wie erteile oder empfange ich eine Vollmacht?