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Auf einen Onlinedienst zugreifen

Sie möchten sich auf dem Portal anmelden und so auf die gesicherten Onlinedienste zugreifen? Klicken Sie auf die Schaltfläche „Sich anmelden“ oben rechts auf einer beliebigen Seite des Portals. Melden Sie sich über CSAM an und nutzen Sie hierzu:

  • Ihren elektronischen Personalausweis (eID) und ein Kartenlesegerät,
  • MyGov.be,
  • itsme oder,
  • einen einmaligen, über eine mobile App generierten Code

Mehr über diese Anmeldemöglichkeiten erfahren Sie unter Meine digitalen Schlüssel von CSAMNeues Fenster.

Sie können auf einen Onlinedienst nicht zugreifen?

Sie haben die Zugangsrechte, die der Hauptzugangsverwalter, Zugangsverwalter oder Gruppenverwalter Ihnen eingeräumt hat. Wenden Sie sich an Letztere, wenn Sie auf einen Dienst, zu dem Sie eigentlich Zugang haben sollten, nicht zugreifen können.

Der Hauptzugangsverwalter hat überall Zugang und kann alle Zugänge verwalten.

Der Zugangsverwalter für die Soziale Sicherheit hat Zugang zu allen Onlinediensten der Sozialen Sicherheit und kann diese Zugänge verwalten.

Ein Gruppenverwalter hat Zugang zu allen Onlinediensten einer Gruppe und kann einem Benutzer den Zugang zu den Diensten dieser Gruppe genehmigen.