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Szenario 9 - Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub

Die Jugend- bzw. Seniorenurlaubsregelungen sehen vor, dass junge Arbeitnehmer direkt nach Ausbildungsabschluss sowie ältere Arbeitnehmer, die die Vorschriften erfüllen, zur Ergänzung ihrer unvollständigen Anzahl bezahlter Urlaubstage Jugend- bzw. Seniorenurlaub nehmen können (so dass die Gesamturlaubsperiode 4 Wochen betragen kann).

Für die nicht durch bezahlten Urlaub gedeckten Urlaubsperioden kann eine Unterstützung zu Lasten der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

Über die Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub (Sektor 9) übermitteln Sie die Daten, die notwendig sind, um zu überprüfen, ob der jugendliche oder betagte Arbeitnehmer Anspruch auf Jugend- bzw. Seniorenurlaub hat, und um den Betrag der Unterstützung zu bestimmen.

Die Daten, die notwendig sind, um die Unterstützung für den Jugend- oder Seniorenurlaub effektiv zu berechnen und an den Arbeitnehmer zu zahlen, übermittelt der Arbeitgeber über die monatliche Meldung der Stunden des Jugend- oder Seniorenurlaubs. Weitere Informationen: Szenario 10 - Meldung der Stunden des Jugend- oder Seniorenurlaubs

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