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Szenario 3 - Meldung des Beginns der Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer, die Vollarbeitslosigkeit durch Teilzeitarbeit umgehen, können durch einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitslosigkeitsversicherung die gleichen Ansprüche wie ein Vollzeitarbeitnehmer aufrechterhalten oder geltend machen und/oder die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens erhalten.

Auf Antrag des Arbeitnehmers übermittelt der Arbeitgeber die Daten, die notwendig sind, um festzulegen, ob der Arbeitnehmer das Statut des Arbeitnehmers mit Aufrechterhaltung von Rechten beanspruchen und/oder eine Zulage zur Gewährleistung des Einkommens erhalten kann.
Der Arbeitgeber unternimmt dies mittels Szenario 3 „Meldung des Beginns der Teilzeitarbeit“.

Falls der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens zusätzlich zu seinem Lohn hat, muss der Arbeitgeber am Ende jedes Monats die Daten übermitteln, so dass der Sektor Arbeitslosigkeit den Betrag der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens berechnen und an den Arbeitnehmer auszahlen kann. Der Arbeitgeber unternimmt dies mittels Szenario 6 „monatliche Meldung der Teilzeitarbeit zur Berechnung der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens“.

Weitere Informationen: Szenario 6 – Monatliche Meldung der Teilzeitarbeit zur Berechnung der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens

Technische Informationen

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Neues Fenster, usw.) über die MSR Arbeitslosigkeit sind zusammengefasst in der TechLib