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Szenario 8 - Monatliche Meldung der Arbeit im Rahmen eines Aktivierungsprogramms

Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einem Aktivierungsprogramm (Aktiva, Berufsübergangsprogramm, ESW...) erfüllen, können monatlich eine Aktivierungsunterstützung erhalten. Den Betrag des aktivierten Arbeitslosengeldes kann der Arbeitgeber vom Nettolohn des Arbeitnehmers abziehen.

Über die monatliche Meldung der Arbeit im Rahmen eines Aktivierungsprogramms (Szenario 8) übermittelt der Arbeitgeber die für die Berechnung und Zahlung der Aktivierungsunterstützung notwendigen Daten.

Weitere Informationen über die verschiedenen Aktivierungsprogramme finden Sie auf der Website www.lfa.be Neues Fenster unter der Rubrik "Beschäftigung".

Technische Informationen

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Neues Fenster, usw.) über die MSR Arbeitslosigkeit sind zusammengefasst in der TechLib

Anweisungen für den Arbeitgeber