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Für wen ist Checkinatwork vorgesehen?

Jeder Arbeiter, der Arbeiten an Immobilien an einem einer Einsatzort durchführt, muss registriert sein. Die Zuständigkeit für die Registrierung liegt sowohl bei demjenigen, der jemanden zum Arbeiten entsendet, als auch bei derjenigen Person, die die Arbeit durchführt. Diese beiden Personen müssen untereinander vereinbaren, wer die Registrierung durchführt, und beide Parteien können auch überprüfen, ob die Registrierung tatsächlich erfolgt ist.

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber oder Bauunternehmer haben Sie darauf zu achten, dass Ihre Arbeitnehmer, Subunternehmer und Arbeitnehmer Ihres Subunternehmers registriert worden sind. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:

  • Sie können die Registrierung selbst durchführen oder
  • mit dem betreffenden Arbeitnehmer oder Subunternehmer deutlich vereinbaren, dass sie sich selbst registrieren.

Wenn Sie den Arbeitnehmer oder Subunternehmer bitten, die Registrierung selbst durchzuführen, müssen Sie ihnen dafür ein Registrierungsmittel zur Verfügung stellen. Dieses Registrierungsmittel kann auch der Onlinedienst sein.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen sich vergewissern, dass ihre Anwesenheit am Einsatzort registriert worden ist. Sie können:

  • sich selbst registrieren, so wie es mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, oder
  • die von ihrem Arbeitnehmer durchgeführte Registrierung abfragen und überprüfen.

Selbstständige

Selbstständige, die als Subunternehmer Arbeiten an Immobilien ausführen, müssen registriert sein. Die für Arbeitnehmer geltenden Regeln treffen dabei auch für Selbstständige zu. Sie vereinbaren mit ihrem Auftraggeber, wer die Registrierung durchführt. Sie können:

  • sich selbst registrieren, so wie es mit dem Auftraggeber vereinbart wurde, oder
  • die von ihrem Auftraggeber durchgeführte Registrierung im Onlinedienst Checkinatwork überprüfen.

Zeitarbeitnehmer

Für die Meldung von 30bis-Leistungen ist die Zeitarbeitgesellschaft Subunternehmer des Unternehmens, das die Zeitarbeitnehmer einsetzt.

Das Unternehmen, das den Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss seine Anwesenheit melden. Die Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer, der Zeitarbeitgesellschaft und dem Unternehmen, das den Zeitarbeitnehmer einsetzt, wird anhand der Dimona-Angaben des Arbeitnehmers festgestellt.

Ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige

Ausländische Arbeitnehmer

Als ausländischer Arbeitnehmer können Sie den QR-Code Ihres Limosa1-Dokuments einscannen. Dazu benötigen Sie einen gesicherten Zugang zum Portal.

Hinweis: Damit können Sie Anwesenheiten nur registrieren oder registrieren lassen, sie können sie nicht abfragen oder annullieren.

Ausländische Unternehmer

Als ausländischer Unternehmer können Sie Anwesenheitsregistrierungen selbst durchführen, indem Sie die QR-Codes von Limosa1-Dokumenten über den mobilen Onlindienst einscannen. Dazu benötigen Sie einen gesicherten Zugang zum Portal.

Um den Onlinedienst Checkinatwork zu nutzen und Anwesenheiten zu registrieren, abzufragen und zu annullieren, können Sie über ein spezielles Verfahren einen gesicherten Zugang zum Portal der belgischen sozialen Sicherheit beantragen. Benutzen Sie dazu dieses Antragsformular .pdf - Neues Fenster.

Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie folgende Angaben:

  • eine belgische Unternehmensnummer (ZUD-Nummer);
  • einen Hauptzugangsverwalter für das eigene Unternehmen. Dieser Hauptzugangsverwalter braucht eine belgische Nationalregisternummer oder eine Bisnummer.

Wenn Sie nicht über diese Identifikationsangaben verfügen, werden Sie während des Ausfüllens des Formulars auf die Onlinedienste verwiesen (Meldung von Arbeiten und Limosa), bei denen diese Angaben erhältlich sind.

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag erhalten Sie die Zugänge für den Hauptzugangsverwalter per Post. Weitere Informationen finden Sie auf der Limosa-Website Neues Fenster.