Tätigkeiten des Fleischsektors
Das Gesetz legt fest, dass jede Person, die Leistungen 30ter in einem Schlachthof, einem Zerlegebetrieb, einem Unternehmen für Fleischzubereitungen der Fleischprodukten erbringt, registriert worden sein muss. Es handelt sich dabei um Aktivitäten, die in Artikel 30ter des Gesetzes vom 27.06.1969 festgelegt sind, die Sie auch in der Meldung von Arbeiten angeben.
Diese Arbeiten müssen Sie zuerst in der Meldung von Arbeiten angeben. Dann führen Sie die Anwesenheitsregistrierung unter Checkinatwork durch.
Die Verantwortung für die Registrierung liegt sowohl bei der Person, die jemanden zum Arbeiten entsendet (Arbeitgeber, Unternehmer), als auch bei der Person, die die Arbeit ausführt (Arbeitnehmer, Selbstständiger). Die Kunden des Unternehmens fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.