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Check In and Out at Work

Check In and Out at Work ist der Onlinedienst für die Registrierung der Anwesenheit am Arbeitsplatz in ausgewählten Sektoren. Ab dem 1. September 2024 muss jeder Arbeitnehmer, der bestimmte Reinigungstätigkeiten ausführt, den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit sowie seine Pausen erfassen.

Mit Check In and Out at Work können Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten ihre eigene Anwesenheit am Ort der Leistungserbringung in Echtzeit registrieren. Eine Vorabregistrierung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

Was bedeutet Check In and Out at Work für den Reinigungssektor?

Jede Person, die Reinigungsarbeiten an einem Leistungsort durchführt, muss registriert sein. Die Verantwortung für die Registrierung liegt sowohl bei dem Unternehmen, das jemanden zur Arbeit entsendet, als auch bei der Person, die die Arbeit ausführt.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mitteilen, ob die Registrierungspflicht für den Ort der Dienstleistung gilt. Dies kann zum Beispiel durch einen Aushang am Arbeitsplatz erfolgen.

Es werden nicht alle Tätigkeiten erfasst, die in den Zuständigkeitsbereich der Paritätischen Kommission für den Reinigungssektor fallen. Nur Tätigkeiten, die „das Ziel haben, eine Immobilie im Auftrag eines Dritten zu reinigen“, sind betroffen.

Wann genau müssen Sie sich bei Check In and Out at Work registrieren?

Sie müssen sich bei Check In and Out at Work zu dem Zeitpunkt registrieren, an dem Ihre Tätigkeit beginnt (in) und wenn sie endet (out). Sie müssen sich also bei Arbeitsbeginn eintragen (in-Registrierung) und am Ende der Arbeit austragen (out-Registrierung).

Der Beginn und das Ende der Ruhepausen müssen ebenfalls registriert werden und zwar durch eine out-Registrierung zu Beginn Ihrer Pause und eine in-Registrierung am Ende Ihrer Pause.

Wie kann ich mich bei Check In and Out at Work registrieren?

Sie können sich über verschiedene Kanäle bei Check In and Out at Work registrieren. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, welchen Kanal Sie nutzen möchten. Je nach Kanal benötigen Sie bestimmte Codes oder Daten, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellen muss.

Registrierung mit Ihrem Smartphone

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen QR-Code oder eine URL zur Verfügung

  1. Scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie auf die URL und melden Sie sich mit itsme an. Der Onlinedienst ruft automatisch die technische Nummer der Arbeitsmeldung ab, die Ihr Arbeitgeber eingereicht hat.
  2. Aktivieren Sie den Zugriff auf Ihre Standortdaten, damit Check In and Out at Work Ihre Position am Arbeitsort automatisch registrieren kann.
  3. Ergänzen Sie bei Bedarf fehlende Daten.
  4. Wählen Sie die Art der Registrierung: „in“ oder „out“.

Sie nutzen den Onlinedienst auf diesem Portal

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Check in and out at work auf dieser Seite.
  2. Melden Sie sich mit einem digitalen Schlüssel Ihrer Wahl an. Ihre Nationalregisternummer oder Ihre BIS-Nummer wird automatisch ausgefüllt.
  3. Aktivieren Sie den Zugriff auf Ihre Standortdaten, damit Check In and Out at Work Ihre Position am Arbeitsort automatisch registrieren kann.
  4. Geben Sie die Nummer der Arbeitsmeldung manuell ein.
  5. Ergänzen Sie bei Bedarf fehlende Daten.
  6. Wählen Sie die Art der Registrierung: „in“ oder „out“.

Sind Sie ausländischer Arbeitnehmer oder ausländischer Selbständiger?

Um auf die sichere Anwendung „Check In and Out at Work“ zugreifen zu können, benötigen Sie anerkannte digitale Schlüssel, d. h. itsme, eIDAS oder TOTP per E-Mail. Dies gilt sowohl für belgische als auch für ausländische Arbeitnehmer. Für ausländische Arbeitnehmer ist jedoch nicht immer klar, welche Schlüssel sie verwenden können und wie sie sie erhalten. Darüber hinaus sind manchmal weitere Maßnahmen erforderlich.

Nachfolgend finden Sie die drei Möglichkeiten, um sich auf Check In and Out at Work anzumelden:

  1. Itsme: Wenn Sie über einen belgischen, luxemburgischen oder niederländischen elektronischen Personalausweis verfügen, können Sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Installieren Sie zu diesem Zweck die itsme-App auf Ihrem Gerät. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Hilfe bei der Anmeldung bei den Online-Diensten der Behörde Neues Fenster.
  2. eIDAS: Wenn Sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten elektronischen Identitätsnachweis haben, können Sie zum Anmelden eIDAS verwenden. Um herauszufinden, ob Ihr elektronischer Identitätsnachweis dafür berechtigt ist, klicken Sie beim Anmelden auf „Mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“. Sie erhalten dann einen Überblick darüber, welche Mitgliedstaaten bereits über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügen.

    Unbedingt beachten: Um eIDAS verwenden zu können, müssen Sie sich erst bei eIDAS anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren europäischen elektronischen Identitätsnachweis Neues Fenster,  Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Informationen zu diesem digitalen Schlüssel finden Sie auf der Seite Hilfe bei der Anmeldung bei den Online-Diensten der Behörde Neues Fenster.
  3. E-Mail TOTP: Wenn Ihr Land die digitalen Schlüssel itsme oder eIDAS nicht unterstützt und/oder Sie keine belgische nationale Identifikationsnummer (BIS-Nummer) haben, müssen Sie einen Termin mit Sigedis – dem Partner der Einrichtungen der sozialen Sicherheit für die persönliche Identifikation – vereinbaren.
    Nach Überprüfung einer Reihe von Dokumenten wird ermittelt, ob Sie bereits über eine BIS-Nummer verfügen. Gegebenenfalls wird eine Nummer erstellt. Mittels eines Videoanrufs hilft Sigedis Ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten. Vereinbaren Sie einen Termin für den Videoanruf auf der Website belgianid.be Neues Fenster.

Registrierung mit einem Namensschild oder einer anderen Anwendung Ihres Arbeitgebers

Wenn Ihre Anwesenheit bereits über einen Webservice Ihres Arbeitgebers registriert ist, z.B. mit einem Namensschild, müssen Sie nichts tun, um sich bei Check In and Out at Work zu registrieren. Sie melden sich wie gewohnt an Ihrem Arbeitsplatz an. Damit ist Ihre Anwesenheit ordnungsgemäß registriert.

Die relevanten Daten werden dann automatisch an die Datenbank der Sozialen Sicherheit weitergeleitet.

Wie können Sie Ihre Registrierungen einsehen?

Melden Sie sich entweder auf dem Smartphone oder auf dem Computer im Onlinedienst Check In and Out at Work an. In dem Kalender können Sie Ihre eigenen Registrierungen einsehen.

Wie können Sie Ihre Registrierungen korrigieren?

Wenn Sie Fehler in den von Ihnen vorgenommenen Registrierungen feststellen, müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Um die Daten korrigieren zu lassen, müssen Sie gemeinsam einen Antrag beim LSS einreichen. Sind die Angaben ausreichend, wird das LSS die erforderliche Korrektur vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Registrierung beantragt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen mehr möglich.

FAQs (Häufig gestellte Fragen)

Lesen Sie die FAQs zu Check In and Out at Work (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Registrierung von Anwesenheiten im Reinigungssektor findet sich im Programmgesetz vom 26.12.2022, Titel 4, Kapitel 1, Art. 22 bis 48 und Kapitel 2, Art. 49 (§9 Art. 30bis des Gesetzes vom 27.06.69).