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Bauleistungen

Schwellenbetrag

Bei Bauleistungen ist die Anwesenheitsregistrierung obligatorisch für Einsatzorte, an denen Arbeiten in Höhe eines Gesamtbetrags ausgeführt werden, der mindestens einem bestimmten Schwellenbetrag entspricht, der vom Beginndatum der Leistungen abhängt:

Beginn der Leistungen… Schwellenbetrag
Im Zeitraum vom 01.04.2014 bis einschließlich 29.02.2016 800.000 Euro
Nach dem 29.02.2016 500.000 Euro

Sobald dieser Betrag erreicht wurde, müssen Sie die Anwesenheit der Mitarbeiter zu folgenden Zeitpunkten registrieren:

  • entweder bei Beginn der Arbeiten,
  • oder während der Arbeiten.

Verantwortlichkeiten und Sanktionen (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster

Bekanntgabe, Annullierung und Beendigung der Registrierung

Woher wissen Sie, dass Sie Anwesenheiten registrieren müssen?

Das LSS übermittelt allen meldenden beteiligten Parteien ein Benachrichtigungsschreiben (Betreff: ,CAWON‘), das darauf hinweist, dass für diese Arbeiten eine Registrierung vorgenommen werden muss. Diese Benachrichtigung wird über die e-Box des betroffenen Unternehmens und/oder in Papierform übermittelt.

Der meldende Unternehmer muss die betreffenden Angaben allen betroffenen Parteien übermitteln. Dazu kann er unter anderem ein Plakat mit dem QR-Code am Arbeitsplatz aufhängen, an dem die Anwesenheiten zu registrieren sind. Das LSS stellt ein Plakat zur Verfügung.

Rechtzeitig annullieren

Sie sind verpflichtet, die Anwesenheit zu registrieren, bevor die betreffende Person die Arbeit aufnimmt und die Angaben über die Anwesenheit der Arbeitnehmer an bestimmten Einsatzorten müssen ebenfalls für jeden Tag korrekt sein. Es ist daher möglich, dass Sie eine Registrierung annullieren müssen, zum Beispiel bei Unwetter. Wurde eine Registrierung im Voraus vorgenommen, sorgt der Arbeitgeber dafür, dass sie bis zum Ende des Tages, auf den sich die Registrierung bezieht, weder geändert noch annulliert werden kann.

Ende der Pflicht zur Anwesenheitsregistrierung

Sie müssen keine Anwesenheit mehr registrieren:

  • sobald die Arbeiten vorläufig ausgeführt worden sind. Das Protokoll über die vorläufige Lieferung gilt als Nachweis für die Inspektion;
  • wenn die vertragliche Beziehung endet (Rahmenverträge, unbefristete Verträge...);
  • wenn Leistungen nach der endgültigen Lieferung im Rahmen der Garantie ausgeführt werden.

Das LSS übermittelt allen meldenden beteiligten Parteien ein Benachrichtigungsschreiben (Betreff: ,CAWON‘), das darauf hinweist, dass für diese Arbeiten eine Registrierung vorgenommen werden muss. Diese Benachrichtigung wird über die e-Box des betroffenen Unternehmens und/oder in Papierform übermittelt.

Registrierung von Bauleitern und Koordinatoren

Der meldende Bauunternehmer muss sich davon vergewissern, dass der Auftraggeber, der Vertreter der öffentlichen Verwaltung im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, der für den Entwurf zuständige Bauleiter, der für die Kontrolle der Ausführung zuständige Bauleiter und der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Besitz eines Registrierungsmittels sind, das mit dem Registrierungsgerät am Arbeitsplatz kompatibel ist.
Ist das nicht der Fall, muss er ihnen ein solches zur Verfügung stellen oder vertraglich festlegen, dass sie eine eigene Registrierung mit einem anderen automatischen Registrierungssystem durchführen.

Ausländische Unternehmen

Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind, das mit einem Auftraggeber (Bauherrn) im Rahmen von Immobilienarbeiten auf dem belgischen Staatsgebiet direkt einen Vertrag geschlossen hat, unterliegen Sie möglicherweise den Verpflichtungen zur Meldung von Arbeiten und/oder Registrierung von Anwesenheiten. Weitere Informationen finden Sie auf dem internationalen Portal Neues Fenster.

Um Anwesenheiten mit der L1-Nummer oder durch Scannen des QR-Codes eines Limosa1-Dokuments zu registrieren, wird kein gesicherter Zugang benötigt.

Weitere Informationen