Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Check In and Out at Work

Check In and Out at Work ist der Onlinedienst für die Registrierung der Anwesenheit am Arbeitsplatz.
Es handelt sich um die Registrierung aller Personen, die in einem der genannten Sektoren arbeiten, unabhängig von der Höhe des Vertrags.

Was genau beinhaltet die Registrierung bei Check In and Out at Work?

Die Verantwortung für die Registrierung liegt sowohl bei dem Unternehmen, das jemanden zur Arbeit entsendet, als auch bei der Person, die die Arbeit ausführt.

Arbeitnehmer, Selbständige, Zeitarbeiter und Praktikanten registrieren ihre eigene Anwesenheit am Ort der Dienstleistung in Echtzeit. Als Arbeitgeber können Sie die Registrierung nicht im Voraus vornehmen.

Es gibt zwei Arten der Registrierung: „in“ und „out“. Die „in“-Registrierung muss erfolgen, wenn die Person, die die Arbeit ausführt, mit der Arbeit beginnt. Die „out“-Registrierung muss am Ende der Arbeit erfolgen. Ruhepausen müssen ebenfalls erfasst werden.

Registrierung der Anwesenheit im Reinigungssektor

Ab dem 1. September 2024 ist die Registrierung des Arbeitsbeginns, des Arbeitsendes und der Ruhepausen für alle Personen, die bestimmte Reinigungstätigkeiten ausüben, obligatorisch. Dies gilt nur für „Tätigkeiten, deren Zweck es ist, eine Immobilie im Auftrag eines Dritten zu reinigen“.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Anwesenheitsregistrierung im Reinigungssektor findet sich im Programmgesetz vom 26.12.2022, Titel 4, Kapitel 1, Art. 22 bis 48 und Kapitel 2, Art. 49 (§9 Art. 30bis des Gesetzes vom 27.06.69).

Anwesenheitsregistrierung und Arbeitsmeldung

Gemäß Art. 30bis des Gesetzes vom 27.06.1969 müssen Arbeitsstätten, für die eine Anwesenheitsregistrierung über Check In and Out at Work vorgeschrieben ist, in der Arbeitsmeldung angegeben werden. Die Registrierungspflicht für Reinigungstätigkeiten gilt unabhängig von der Höhe des Betrags in der Arbeitsmeldung.