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2.4.3.1. Allgemeines

Das ASRSV legt drei Rechnungen zugrunde:

  • eine monatliche Rechnung;
  • eine Rechnung, in der die Sanktionen für verspätete Meldungen oder verspätete Zahlungen angegeben sind;
  • eine jährliche Rechnung mit dem Betrag des Verantwortlichkeitsbeitrags.