2.4.3.1. Allgemeines
Das ASRSV legt drei Rechnungen zugrunde:
- eine monatliche Rechnung;
- eine Rechnung, in der die Sanktionen für verspätete Meldungen oder verspätete Zahlungen angegeben sind;
- eine jährliche Rechnung mit dem Betrag des Verantwortlichkeitsbeitrags.