8.8.1. Allgemeines
In der DmfAPPL berechnet das ASRSV den korrekten Betrag der Beiträge anhand des Ermäßigungscodes, den Sie in der Meldung angeben. Anhand der Daten des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung, des Fonds für Berufskrankheiten oder des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung wird die Meldung auf ihre Richtigkeit überprüft und die Ermäßigung der Beiträge zur sozialen Sicherheit gewährt.
Die Daten, die sich auf Beitragsermäßigungen beziehen, werden in einem gesonderten Funktionsblock des Glossars angegeben. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist die pauschale Beitragsermäßigung pro Quartal im Rahmen der „Maribel sozial“-Maßnahme. Diese Beitragsermäßigung wird automatisch anhand des NACE-Codes berechnet und wird vorrangig vor allen anderen Beitragsermäßigungen gewährt.
Die meisten Beitragsermäßigungen werden pro Beschäftigungszeile berechnet. Dies bedeutet: wenn Sie für einen Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwenden müssen (z. B. weil er im Laufe des Quartals in eine andere Arbeitsregelung wechselt) und dieser Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Ermäßigung hat, müssen Sie die Ermäßigungscodes pro Beschäftigungszeile einzeln in der Meldung angeben. Es werden keine Gesamtsummen pro Arbeitnehmer oder für alle Arbeitnehmer gemeinsam angegeben.