8.14.3. Nicht verjährte Quartale
Selbst wenn sich eine Änderungs-DmfAPPL, die den beitragspflichtigen Lohn deutlich zu verringert, nicht auf ein verjährtes Quartal bezieht, zahlt das ASRSV die Beiträge nicht automatisch zurück.
Das ASRSV wird die Gründe der Beitragsermäßigung untersuchen. Daher wird empfohlen, im Feld „Begründung“ einen genauen Hinweis zu geben (ein Erläuterungsschreiben an das ASRSV, einen Inspektionsbericht).