3.2.3.5. Die Künstlerkommission
Die Künstlerkommission mit Sitz in Chaussée de Waterloolaan 77, 1000 Brüssel, besteht aus Beamten des LSS und Beamten des LISVS.
Sie stellt Künstlern, die unter das Sozialstatut fallen (siehe 3.2.3.2) das Künstlervisum aus und überreicht Künstlern, die als Freiwillige tätig sind, die Künstlerkarte (siehe 3.3.6.3).
Die Kommission hat die Aufgabe, Informationen zu erteilen und in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Sozialversicherungsregelung der Arbeitnehmer oder auf die Einhaltung der Bestimmungen für das Sozialstatut der Selbstständigen beratend aufzutreten, und zwar auf direkten Antrag eines Künstlers oder eines Dritten. Ferner gibt diese Kommission gegebenenfalls eine Selbständigkeitserklärung ab und informiert außerdem die Einrichtungen der sozialen Sicherheit, wenn ein Künstler zu Unrecht das Statut des Selbständigen wählt.