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Zusatzpension für Arbeitnehmer und Selbständige

Sie können eine Zusatzpension aufbauen, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig sind. Es handelt sich um ein zusätzliches Einkommen zu Ihrer Alterspension („erster Pensionspfeiler“), das Ihnen hilft, im Ruhestand einen gewissen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Zusatzpension wird auch als „zweiter Pfeiler“ bezeichnet.

Sind Sie Arbeitnehmer? Dann kann Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihr Sektor einen zusätzlichen Pensionsplan anbieten. Arbeitgeber oder Berufssektoren sind dazu nicht verpflichtet. Die Pläne variieren auch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.

Sind Sie selbständig? Dann müssen Sie diesen zweiten Pensionspfeiler selbst organisieren. Sie können also auf freiwilliger Basis eine Zusatzvereinbarung abschließen. Es gibt verschiedene Formeln.

Für den Aufbau einer Zusatzpension müssen Beiträge an einen Pensionsträger entrichtet werden. Dabei handelt es sich um einen Versicherer oder Pensionsfonds. Eine Zusatzpension bei einem Versicherer wird oft als Gruppenversicherung bezeichnet.

Wie bekommt man seine Zusatzpension?

Die Zusatzpension ist eine Ergänzung zu Ihrer Alterspension. Sie wird also im Allgemeinen beim Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Erreichen des Renteneintrittsalters gezahlt.

Sobald Sie Ihre Alterspension beim Föderalen Pensionsdienst beantragen, wird der Pensionsträger, bei dem Ihre Zusatzpension verwaltet wird, automatisch unterrichtet. Der Pensionsträger wird sich beim Eintritt in den Ruhestand an Sie wenden und die Zahlung Ihrer Zusatzpension abklären.

In der Pensionsordnung ist festgelegt, wie Ihre Zusatzpension gezahlt wird. Der Pensionsträger kann den gebildeten Betrag auf einmal (Einmalbetrag) oder in regelmäßigen Raten auszahlen. Sie können monatliche oder jährliche Zahlungen beantragen, und zwar grundsätzlich, solange Sie leben.

Der Zusatzpensionsplan beinhaltet oft auch eine Todesfallleistung. In diesem Fall erhalten Ihre Angehörigen (zum Beispiel Ihr/e Partner/in oder Ihre Kinder) eine Leistung, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben.

Sie möchten mehr dazu erfahren?

Eine Übersicht über Ihre Zusatzpension sowie weitere Einzelheiten zu den bei den verschiedenen Trägern als Arbeitnehmer oder Selbständige gebildeten Pensionsansprüchen finden Sie auf mypension.be. Sie finden dort Ihre individuelle Pensionsakte.


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Wenn Sie Arbeitnehmer sind, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Zusatzpension anbieten. Diese Zusatzpension kann allen Beschäftigten, einer Gruppe von Beschäftigten (kollektive Pensionsvereinbarung) oder unter bestimmten Bedingungen einem einzelnen Arbeitnehmer (individuelle Pensionsvereinbarung) angeboten werden. Der Arbeitgeber richtet dann einen Pensionsplan ein.

Manchmal bietet nicht der Arbeitgeber, sondern der Sektor den ergänzenden Pensionsplan an. In diesem Fall sind dann alle Arbeitgeber innerhalb des Sektors verpflichtet, an diesem sektoriellen Pensionsplan teilzunehmen. So gibt es zum Beispiel sektorielle Pensionspläne in der Baubranche, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Chemieindustrie, im nichtkommerziellen Sektor usw.

Wie sieht Ihr Zusatzpensionsplan aus?

Die Pläne sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Die Regeln und Bedingungen sind für alle, die unter das gleiche Pensionssystem fallen, gleich. Bei Fragen zu näheren Einzelheiten Ihres Pensionsplans müssen Sie deshalb in den allgemeinen Bedingungen nachschauen, die in der Pensionsordnung aufgeführt sind, welche Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von Ihrem Sektor erhalten haben.

Generell zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Zusatzpension seiner Arbeitnehmer. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie die Beiträge ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen.

Was ist meine Pensionsreserve?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, gilt die bereits gebildete Zusatzpension als „Versorgungsrücklage“. Diese Rücklage gilt als erworben, auch wenn Sie kündigen. So können Sie Ihre erworbenen Reserven also nie verlieren. Nach dem Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Rücklage weiter aufzustocken.

Sie können im Laufe Ihres Erwerbslebens mehrere Pensionspläne kombinieren. Im Plan Ihres früheren Arbeitgebers gelten Sie dann als „passiver Teilnehmer“, während Sie im Plan Ihres jetzigen Arbeitgebers ein aktiver Teilnehmer sind.

Sie möchten mehr dazu erfahren?

Sie finden Ihre persönliche Situation auf mypension.be. Sie finden dort auch alle Einzelheiten zu Ihren verschiedenen Pensionsplänen sowie eine Modellrechnung der aufgebauten Ansprüche.


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Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um Ihren 2. Pfeiler kümmern. Für Selbständige gibt es mehrere Arten von Zusatzpension.

Freiwillige Zusatzpension für Selbstständige (FZPS)

Die Freiwillige Zusatzpension für Selbständige (FZPS) gilt für alle Selbständigen im Haupterwerb. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als natürliche Person oder in einem Unternehmen tätig sind.

Als Selbständiger können Sie also wählen, ob Sie einen FZPS-Vertrag bei einem Pensionsträger abschließen und wie hoch der Betrag sein soll, den Sie jedes Jahr bilden möchten. Dabei gilt jedoch ein bestimmter Höchstbetrag.

Zusatzpension für Unternehmensleiter (IPZ) und natürliche Personen (POZ)

Es gibt Zusatzpensionen speziell für Selbständige, die Unternehmensleiter sind, und für Selbständige, die als natürliche Personen arbeiten.

Zusatzpension für selbständige Unternehmensleiter

Das Unternehmen kann wählen, ob es eine Zusatzpension für einen einzelnen selbständigen Unternehmensleiter (in der Regel eine individuelle Pensionszusage oder IPZ) oder für mehrere Unternehmensleiter (in der Regel eine Gruppenversicherung) anbietet. In der Regel ist es das Unternehmen, das die Beiträge zahlt, aber auch persönliche Beiträge sind hier möglich.

Zusatzpension für Selbständige ohne Unternehmen

Selbständige, die als natürliche Personen − also ohne Unternehmen − arbeiten, können ebenfalls einen vollwertigen zweiten Pensionspfeiler aufbauen. Dies ist vergleichbar mit der Pension aus einer IPZ oder einer Gruppenversicherung für selbständige Unternehmensleiter.

Die Pensionsvereinbarung für Selbständige (PVS) ist also eine Ergänzung zum bestehenden System der freiwillige Zusatzpension für Selbständige (FZPS). Sie richtet sich an dieselbe Zielgruppe wie die FZPS.

Sie möchten mehr dazu erfahren?

Sie finden Ihre persönliche Situation auf mypension.be. Sie finden dort auch alle Einzelheiten zu Ihren verschiedenen Pensionsplänen sowie eine Modellrechnung der aufgebauten Ansprüche.
 


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