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Ihre Pension und andere Einkommensarten

Sie beziehen eine Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension zusammen mit einer anderen Pension, einem Ersatzeinkommen oder einem Erwerbseinkommen? Dies kann sich auf die Höhe Ihrer Pension auswirken.

Sie können Ihre Ruhestandspension nicht gleichzeitig beziehen mit Beihilfen oder Leistungen für:

  • Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität,
  • Arbeitslosigkeit,
  • Zeitkredit, Laufbahnunterbrechung aus der Produktion,
  • Viertagewoche und Teilzeitarbeit, oder
  • vertragliche Frühpension oder Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag.

Sie müssen zwischen Ihrer Ruhestandspension und anderen möglichen Ersatzeinkommen wählen. Wenn Sie eine Familienpension erhalten und Ihr/e Ehepartner/in ein Ersatzeinkommen bezieht, wird Ihre Familienpension auf den Betrag einer alleinstehenden Person zurückgerechnet.

Sie können Ihre Ruhestandspension gleichzeitig beziehen mit Leistungen

  • des FÖD Soziale Sicherheit (für Menschen mit Behinderungen),
  • wegen eines Arbeitsunfalls,
  • wegen einer Berufskrankheit, oder
  • wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit (nur bei Beamtenpensionen wegen Dienstunfähigkeit).

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Ruhestandspension gleichzeitig beziehen mit:

  • einem Erwerbseinkommen,
  • anderen belgischen oder ausländischen Ruhestandspensionen, oder
  • belgischen oder ausländischen Hinterbliebenenpensionen.

Außerdem können Sie Ihre Hinterbliebenenpension ohne Einschränkungen gleichzeitig beziehen mit:

  • einem Erwerbseinkommen,
  • einem Ersatzeinkommen,
  • anderen belgischen oder ausländischen Hinterbliebenenpensionen, oder
  • belgischen oder ausländischen Ruhestandspensionen.

Sie können Ihre Übergangsleistung unbegrenzt kombinieren mit:

  • einem Einkommen,
  • einem Ersatzeinkommen, oder
  • einer Ruhestandspension.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Kombination mit einer Hinterbliebenenpension darauf ankommt, ob es sich um denselben verstorbenen Ehegatten oder um verschiedene Ehegatten handelt.

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