Ihre Pension und andere Einkommensarten
Sie beziehen eine Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension zusammen mit einer anderen Pension, einem Ersatzeinkommen oder einem Erwerbseinkommen? Dies kann sich auf die Höhe Ihrer Pension auswirken.
Sie können Ihre Ruhestandspension nicht gleichzeitig beziehen mit Beihilfen oder Leistungen für:
- Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität,
- Arbeitslosigkeit,
- Zeitkredit, Laufbahnunterbrechung aus der Produktion,
- Viertagewoche und Teilzeitarbeit, oder
- vertragliche Frühpension oder Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag.
Sie müssen zwischen Ihrer Ruhestandspension und anderen möglichen Ersatzeinkommen wählen. Wenn Sie eine Familienpension erhalten und Ihr/e Ehepartner/in ein Ersatzeinkommen bezieht, wird Ihre Familienpension auf den Betrag einer alleinstehenden Person zurückgerechnet.
Sie können Ihre Ruhestandspension gleichzeitig beziehen mit Leistungen
- des FÖD Soziale Sicherheit (für Menschen mit Behinderungen),
- wegen eines Arbeitsunfalls,
- wegen einer Berufskrankheit, oder
- wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit (nur bei Beamtenpensionen wegen Dienstunfähigkeit).
Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Ruhestandspension gleichzeitig beziehen mit:
- einem Erwerbseinkommen,
- anderen belgischen oder ausländischen Ruhestandspensionen, oder
- belgischen oder ausländischen Hinterbliebenenpensionen.
Außerdem können Sie Ihre Hinterbliebenenpension ohne Einschränkungen gleichzeitig beziehen mit:
- einem Erwerbseinkommen,
- einem Ersatzeinkommen,
- anderen belgischen oder ausländischen Hinterbliebenenpensionen, oder
- belgischen oder ausländischen Ruhestandspensionen.
Sie können Ihre Übergangsleistung unbegrenzt kombinieren mit:
- einem Einkommen,
- einem Ersatzeinkommen, oder
- einer Ruhestandspension.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Kombination mit einer Hinterbliebenenpension darauf ankommt, ob es sich um denselben verstorbenen Ehegatten oder um verschiedene Ehegatten handelt.
Informieren Sie sich näher zum
- gleichzeitigen Bezug von Arbeitnehmer- und Beamtenpensionen mit anderen Leistungen finden Sie auf der Seite Pensionen und sonstige Einkünfte kombinieren auf der Website des Föderalen Pensionsdienst (FPD), und
- zum gleichzeitigen Bezug Ihrer Selbstständigenpension mit anderen Leistungen finden Sie auf der Seite Darf ich ein Ersatzeinkommen mit einer Pension kombinieren? auf der Website des LISVS (auf Französisch).
Interessante Links
- Pensionen und sonstige Einkünfte kombinieren
- Darf ich noch etwas hinzuverdienen, wenn ich im Ruhestand bin oder wenn mein Ehepartner eine Pension zum Haushaltssatz erhält? (FPD)
- Puis-je encore travailler si je suis pensionné? (INASTI)
- Kann ich meine Pension mit einer anderen Leistung Kombinieren? (LISVS)